Entrümpelung übertrieben: „Klüngelskerl“ ein Klaubock

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von Andreas Milk
Lucian H. (Name geändert) hatte sich in eine unglückliche Lage gebracht. Sollte er nun vor dem Kamener Strafrichter lieber einen Diebstahl einräumen – oder ein neues Verfahren wegen Schwarzarbeit riskieren? Es ging um einen Auftrag, den H. am 24. September 2024 in einem Kleingarten an der Bergkamener Königslandwehr erfüllte. Oder wohl eher über-erfüllte.

H.s Job sollte sein, mit seinem Kleintransporter Schrott abzutransportieren. Das tat er auch – aber er nahm laut Anklage noch sehr viel mehr mit. So verschwanden Werkzeuge, Rollschuhe, das Gestänge eines Pavillons, eine Puppe, eine Mistgabel sowie Weihnachtsdekoration. Gesamtwert: um die 400 bis 500 Euro.

Lucian H. beteuerte im Gerichtssaal, nur das weggebracht zu haben, was mit seinem Auftraggeber vereinbart worden sei. Dieser Auftraggeber kann dazu nichts mehr sagen – aber seine Witwe. Die hatte bei der Polizei erklärt, bestohlen worden zu sein. Das führte zu einem Strafbefehl gegen H. in Höhe von 50 Tagessätzen à 30 Euro. H. legte Einspruch ein. Folge war jetzt eben der Gerichtstermin.
Und der ging in gewisser Weise für H. – vorbestraft wegen Betrugs und Steuerhinterziehung – erfreulicher aus als für die beklaute Frau. Denn entsprechend seinem Einkommen als Bürgergeldbezieher und Minijobber wurde die Tagessatzhöhe halbiert auf 15 Euro. Statt 1.500 Euro muss Lucian H. also „nur“ 750 Euro Strafe zahlen. Darüber, dass H. die Entrümpelung mutmaßlich „schwarz“ erledigte, wird die Staatsanwaltschaft gnädig hinweg sehen. Die Frau bleibt auf ihrem Schaden sitzen. Sie könnte versuchen, H. zivilrechtlich zu belangen. Aber das ist die Geschichte mit dem nackten Mann, dem man nicht in die Tasche greifen kann: Auch mit einem gerichtlich bestätigten Anspruch gäbe es bei Lucian H. nichts zu holen.

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