Die herkömmliche Glühbirne ist seit 2012 aus den Verkaufsregalen verbannt und durch modernere, energiesparende Leuchtmittel ersetzt. Heute dürften in den meisten Haushalten die verschiedensten Leuchtmittel-Typen vorhanden sein: Glühbirnen, Halogenlampen, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen. Bei der Entsorgung ausrangierter bzw. defekter Leuchtmittel gibt es jedoch deutliche Unterschiede, die es zu beachten gilt.
„Generell gilt: Leuchtmittel gehören NICHT in den Glascontainer!“, sagt GWA-Abfallberaterin Stefanie Lieg. Während Glühbirnen und Halogenlampen ganz einfach über die Restmülltonne zu entsorgen sind, unterliegen Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen den Anforderungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Sie enthalten elektronische Bauteile, die zum Teil wiederverwertet werden können. Diese Lampen müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden und sind ausschließlich an geeigneten Sammelstellen, wie zum Beispiel am Wertstoffhof oder im Baumarkt abzugeben. Die Abgabe ist kostenfrei.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten neben den elektronischen Bauteilen auch hochgiftiges Quecksilber. „Damit dieses nicht austritt, ist – auch beim Transport – unbedingt darauf zu achten, dass keine Lampe zerbricht“, rät Stefanie Lieg. LED-Leuchtmittel sind frei von Quecksilber.
Wichtigstes Ziel des ElektroG ist es, dass eine fachgerechte und schadlose Entsorgung sichergestellt wird, indem die Rohstoffe verstärkt zurückgewonnen und recycelt, die Schadstoffe kontrolliert erfasst und fachgerecht entsorgt werden.
Weitere Fragen rund um die richtige Entsorgung beantwortet die GWA-Abfallberatung unter der gebührenfreien Telefonnummer 0 800 400 1 400 montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 bis 15 Uhr. Infos gibt es auch unter www.gwa-online.de. Hier gibt es auch Tipps dafür, falls doch mal eine Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre zerbricht.