von Andreas Milk
Fest steht: Der 35-jährige Martin E. (Name geändert) hatte es am Vormittag des 6. Juni 2020 ziemlich eilig auf dem Weg von Lünen nach Oberaden. Seine Freundin zuhause hatte einen Migräneanfall erlitten. E. fürchtete, die junge Frau könne ohnmächtig werden. Also schwang er sich ins Auto und fuhr los. Vor ihm fuhr allerdings ein Wagen, der sich wohl strikt ans vorgeschriebene Tempo hielt – und das war E. in dieser Situation zu wenig.
Seine Reaktion darauf brachte ihm eine Anklage wegen Nötigung ein. Denn der Fahrer im Wagen vor ihm – neben sich die Freundin, auf dem Rücksitz zwei kleine Kinder – erstattete seinerzeit Anzeige. Martin E. sei so dicht aufgefahren, dass im Rückspiegel das Nummernschild zeitweise nicht mehr zu sehen war. Er habe auch die Lichthupe betätigt und am Ende sogar fast einen Unfall provoziert: Als der Verkehr wegen eines abbiegenden Fahrzeugs stockte, setzte der ungeduldige Martin E. trotz Gegenverkehrs zum Überholen an. Das wäre beinahe schief gegangen.
Martin E. machte vor Gericht nicht den Eindruck, ein rücksichtsloser Raser zu sein – und ist als solcher bisher auch nicht aufgefallen. Es tue ihm leid, wenn sich der Vordermann bedrängt gefühlt habe, sagte er. Eine Verurteilung gab es nicht: E. muss 800 Euro Buße an die Deutsche Wildtier-Stiftung überweisen. Sobald er das getan hat, wird das Verfahren eingestellt.
Verfahren eingestellt, Tolle Gerichtsurteile,
War halt nicht der vorsitzende Richter nebst Partnerin und Kindern im voraus fahrenden Auto.