Familiensache „Schwarzfahrt“: Vater und Sohn vor Gericht

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von Andreas Milk
Vater (47) und Sohn (24) gemeinsam auf der Anklagebank: Die beiden Bergkamener mussten sich verantworten wegen Fahrens ohne Führerschein (der Sohn) und wegen des Zulassens des Fahrens ohne Führerschein (der Vater). Geldstrafen gab es am Ende für beide.
Auf der Ebertstraße war der Sohn am 3. September in einem Opel Astra, der seinem Vater gehörte, mit zu hohem Tempo erwischt worden. Er besaß keine Fahrerlaubnis und gab das auch sofort zu.

Bei ihm den Überblick zu behalten, ist nicht ganz leicht: Im November – also zwei Monate nach der Fahrt über die Ebertstraße – wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt für eine weitere „Schwarzfahrt“, die er schon im März vorigen Jahres begangen hatte, ebenfalls mit Vaters Auto. Der Richter im neuen Prozess war sich nun sicher: Von dieser ersten Fahrt im März und ihren Folgen muss der Vater etwas mitbekommen haben – und hätte deshalb seinem Sohn im September den Astra gar nicht mehr überlassen dürfen.
Fest steht, dass die Männer eher locker mit Post von Polizei und Justiz umgegangen sind. Der Vater etwa ignorierte mehrere Briefe – und reagierte erst, als er mit einer handfesten Haftandrohung konfrontiert war.

Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro muss nun der Sohn zahlen – 40 Tagessätze à 50 Euro der Vater. Die Zahl der Tagessätze hängt von der individuellen Schuld ab – die Höhe der Tagessätze vom Einkommen. Und: Den Opel Astra sehen Vater und Sohn nicht wieder. Der Wagen wurde eingezogen. Er wird vielleicht versteigert, vielleicht aber auch verschrottet.