Dem Jobcenter Job verschwiegen: 900 Euro Strafe

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von Andreas Milk
Er habe gegenüber dem Bergkamener Jobcenter immer seine Pflichten erfüllt, sagte Murat T. (47, Name geändert) dem Richter in Kamen. Wegen Betrugs war er angeklagt: Von April bis August 2020 flossen insgesamt 932 Euro Arbeitslosengeld II auf sein Konto, nachdem er im März bei seinem Neffen eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hatte. Was er dort verdiente, erfuhr die Behörde erst später durch einen routinemäßigen Datenabgleich.

T. will dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme telefonisch angekündigt haben. Wann genau er das tat, wusste er nicht mehr. Vor allem aber, so belehrte ihn der Richter, hätte das Jobcenter mit einer bloßen Ankündigung eh wenig anfangen können. Was zähle, sei die klare Mitteilung: Ich arbeite wieder. Die aber sei wohl nicht gekommen.
Neben T. gab auch eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Jobcenters ein eher schwaches Bild ab. Mit T.s Fall hatte sie sich vor dem Termin offenbar nicht vertraut gemacht. Als sie eine Frage des Richters akustisch nicht verstand, erwiderte sie: „Hä?“ Auf die – in einem Strafprozess obligatorische – Frage, ob sie mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert sei, begann sie zu lachen.

Murat T. ist wegen Veruntreuung und Betrugs vorbestraft. Vor knapp 20 Jahren saß er wegen Körperverletzung und Bedrohung in Haft. Das Jobcenter zu betrügen, habe ihn sicher kaum kriminelle Energie gekostet, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft: „Betrug durch Unterlassen“. Unterlassen hat T. es bisher allerdings auch, den Schaden wieder auszugleichen.

Das Urteil: eine Geldstrafe von 900 Euro.

1 Kommentar

  1. Die Schilderung ist in sich nicht wirklich stimmig.
    „Von April bis August 2020 flossen insgesamt 932 Euro Arbeitslosengeld II auf sein Konto“ Das sind nur 186,00 € im Monat . . . ?
    Denkbar wäre eine Überzahlung in dieser Höhe? – Dann aber wäre das Strafmaß nicht verhältnismäßig.

    „Vor allem aber, so belehrte ihn der Richter, hätte das Jobcenter mit einer bloßen Ankündigung eh wenig anfangen können. Was zähle, sei die klare Mitteilung: Ich arbeite wieder.“

    Das Zitat (für sich genommen) gibt Hinweise auf erschreckende sozialrechtliche Unkenntnis des Richters.
    Im März 2020 wurde öffentlich, dass 6,48 Millionen Menschen von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen leben. Aber als arbeitslos gemeldet wurden nur 2.335.365. Aufstocker, Kranke usw. werden regelmäßig aus der Statistik gelogen.
    https://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/maerz-2020-648-millionen-menschen-leben-von-arbeitslosengeld-oder-hartz-iv-leistungen

    Das Aktenzeichen des Urteils sollte veröffentlicht werden und das Urteil selbst in der Urteilsdatenbank NRW öffentlich zugängig gemacht werden.

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