Im Gebiet der Stadt Bergkamen sind derzeit 18 infizierte Personen registriert. Zu diesen 18 Personen sind weitere 110 (Kontakt-)Personen in Quarantäne. Das teilt jetzt mit Stand 29. Juni, 13 Uhr, Bürgermeister Roland Schäfer mit.
Schulen
Die Testung einer Grundschulklasse der Preinschule hatte ein negatives Testergebnis. Das Ergebnis der Testung einer Klasse der Sekundarstufe I der Willy-Brandt Gesamtschule ist noch offen.
Kitas
In der Kita der Johanniter an der Eichendorffstraße gibt es ein infiziertes Kind (Quarantäne bereits seit 19.06.), weitere 17 Kontakt-Kinder sowie 2 Kontakt-Erzieher befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Eine Gruppe der AWO-Kita „Villa Kunterbunt“ in der August-Bebel-Straße ist wegen Kontakt eines Kindes zu einer positiv getesteten Person ebenfalls vorsorglich nicht in Betrieb.
In der Kita „Tausendfüßler“ (städtische Kita Oberaden) war ein Kind positiv getestet worden, zwei Gruppen wurden deshalb geschlossen. Da keine weiteren Fälle aufgetreten sind, ist die Kita wieder vollständig geöffnet (Ferienmodus).
In der AWO-Kita Funkelstein (Stormstraße) – Außengruppe Panama – war ein Kontakt-Kind negativ getestet worden (hier war der Vater positiv). Diese ist seit Donnerstag wieder in Betrieb.
In der AWO-Kita Sonnenblume (Rünther Straße) war eine Übergangsgruppe betroffen. Hier war der Vater positiv getestet worden, die restliche Familie negativ. Daher ist auch hier wieder normaler Betrieb.
Hinweis:
Das Gesundheitsamt des Kreises Unna recherchiert und gibt Verdachtsfällen auf, zunächst nicht in die Einrichtungen zu gehen – erst bei Bestätigung einer Infektion oder gesicherter Erkenntnis „Kontakt“ wird das Ordnungsamt der Stadt Bergkamen informiert. Dieses erlässt dann eine entsprechende Ordnungsverfügung. Insofern gibt es immer eine „Zwischenzeit“, in der betroffene oder möglicherweise betroffene Personen Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen haben, ebenso die Einrichtungsleiter*Innen und Träger zu vorsorglichem Handeln aufgefordert werden.
Die Empfehlung kann in solchen Fällen nur sein: bitte erst den Urlaub antreten, die Familienfeier besuchen etc., wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Insbesondere bei Urlaubsfahrten besteht das Risiko der Rückholung oder Quarantäneanordnung am Urlaubsort.