NRW-Allgemeinverfügung: kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Unna

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Seit Sonntag, ist klar, dass Ärzte, Apotheker sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen ab sofort die sogenannten „Bürgertestungen“ – also die kostenlose Corona-Schnelltests – durchführen können. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Aufgabe des Gesundheitsamtes des Kreises Unna ist jetzt, weitere Teststellen zu beauftragen und Befristungen zu verlängern.

Laut Allgemeinverfügung gelten alle Einrichtungen ab sofort als beauftragt, die bislang noch nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Schnelltests beauftragt waren, aber bereits vor dem 8. März 2021 Schnelltests durchgeführt haben (z.B. Ärzte, Apotheker, Rettungsdienst, Labore und alle Anbieter mit geschultem Personal). Das gilt solange, bis eine weitere Beauftragung durch das Gesundheitsamt des Kreises Unna erteilt worden ist, längstens aber bis einschließlich 15. März.

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Wer im Rahmen dieser Schnelltestungen kostenlos testet, muss das dem Gesundheitsamt melden. Es muss auch dokumentiert werden, wie viele Tests durchgeführt wurden und natürlich sind alle positiven Tests umgehend zu melden. Denn: Positive Tests müssen durch einen PCR-Test verifiziert werden und die Betroffenen müssen umgehend in Quarantäne.

Das Gesundheitsamt prüft zudem, ob die Befristung vom Land ausgesetzt werden kann. Und: Wer jetzt neu in die Bürgertestungen einsteigen will, benötigt zuvor die Beauftragung vom Gesundheitsamt. „Wir wollen schnell und unbürokratisch die Mindestanforderungen, die vom Land veröffentlicht wurden, überprüfen und Teststellen beauftragen. Das geht aber nicht von jetzt auf gleich. Ich bin aber optimistisch, dass in den kommenden Tagen die ersten Beauftragungen rausgehen“, so Gesundheitsdezernent Uwe Hasche.

Gespräche laufen
Die ersten Interessenten haben sich auch bereits beim Kreisgesundheitsamt gemeldet. „Ich bin zuversichtlich, dass zeitnah kreisweit ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Angebot für die Durchführung der Bürgertestungen geschaffen werden kann“, so Hasche. „Klar ist aber auch – das hat Minister Laumann auch deutlich gemacht – dass nicht sofort innerhalb eines Tages eine flächendeckende Testinfrastruktur aufgebaut werden kann, so dass Schnelltests für alle sofort zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Ministerpräsidenten sieht ja einen stetigen Ausbau der Teststruktur bis Anfang April vor.“

Die Allgemeinverfügung sowie die Mindestanforderungen an eine Teststelle vom NRW-Gesundheitsministerium sind unter www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw zu finden. PK | PKU