Corona-Krise: Regelung für Menschen mit Behinderung

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Viele Dienstleistungen musste die Kreisverwaltung aufgrund der aktuellen Corona-Krise einstellen – Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft werden aber grundsätzlich weiterbearbeitet. So können zum Beispiel die Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung von Ausweisen weiterhin erfolgen. Bis auf Weiteres sind Rücksprachen allerdings nur telefonisch oder per E-Mail möglich.

Im Kreis Unna leben derzeit rund 105.000 Personen mit einer Behinderung. Für sie bearbeitet der Kreis Unna pro Jahr rund 16.000 Anträge. Dabei geht es um Erstanträge, Änderungsanträge, Nachprüfungen oder Widersprüche. Diese Arbeit wird auch jetzt weiterlaufen.

Erlass des Gesundheitsministeriums
Daher hat das Gesundheitsministerium einen Erlass veröffentlicht. Darin ist geregelt, dass die Feststellung einer Behinderung weiter erfolgen kann. Von schriftlichen Erinnerungen der Haus- und Fachärzte wegen nicht erledigter Befundberichtsanforderungen wird momentan wegen der besonderen Belastungssituation in den Praxen abgesehen.

Untersuchungen der Antragsteller durch den ärztlichen Dienst werden bis auf weiteres ausgesetzt. Wer Fragen zum Verfahren hat, kann sich telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter der Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Unna wenden.

Erreichbar sind die jeweiligen Ansprechpartner wie im Infosystem www.kreis-unna.de/info unter den Organisationseinheiten / FB 50 – Arbeit und Soziales / 50.4 Schwerbehindertenangelegenheiten angegeben, über die allgemeine Telefonnummer 0 23 03 / 27 – 0 oder per E-Mail an post@kreis-unna.de. Antragsformulare, Erläuterungen und ein Ratgeber sind unter www.kreis-unna.de/schwerbehinderung zu finden. PK | PKU