Die Bürgerinitiative gegen den Bau der L821n hat jetzt noch ein Mal ein Schreiben an Parteien und Behörden verschickt. Darin stellt sie fest, dass sie den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Ortsumgehung für nicht rechtmäßig hält, weil er die Starkregenereignisse in den zurückliegenden Jahren nicht berücksichtigt. Gleichzeitig begrüßt sie, dass der Stadtrat am Donnerstag über dieses Thema diskutiert. Hier hat die SPD-Fraktion einen Antrag vorgelegt, in dem unter anderem der Verzicht auf die Rodungsmaßnahmen wegen dieser noch ungeklärten Wasserprobleme gefordert wird.
Hier das Schreiben der Bürgerinitiative im Wortlaut:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erinnern an folgenden Sachverhalt:
Die Planungsgrundlagen hinsichtlich der hydraulischen Berechnungen zur Entwässerung der Straße berücksichtigen derzeit Regenereignisse bis ca. 1992. Somit können die in den letzten Jahren vermehrt und deutlich intensiveren Regenereignisse nicht in die Planungen eingeflossen sein. Des Weiteren basiert die zur Zeit noch gültige und aktuelle hydraulische Berechnung darauf, dass die geplanten Mulden und Rigolen Systeme d. Gr. n. allesamt miteinander verbunden sind und entsprechende Notüberläufe in planmäßig dimensionierten Rohrleitungen zur Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach zwingend vorzusehen sind, u. a., da ja bekanntermaßen die Versickerungsfähigkeit des Geländes als gering einzustufen ist. Rigolen sind im Übrigen im Bereich der Straße auch nicht überall statthaft, da höhenmäßig der notwendige Abstand zu den Grundwasserschichten nicht eingehalten werden kann. Dies ist detailliert in dem Bodengutachten, welches der Planfeststellung anhängig ist, nach zu lesen.
Eine natürliche Entwässerung in Gänze der neu hinzukommenden versiegelten Flächen war zum Zeitpunkt der damals laufenden Planungen ohne Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse schon nicht möglich.
Unseren Informationen folgend stellen wir nachfolgend dargelegtes Scenario zur Diskussion:
Gegenüber der ursprünglichen Planung werden sich weiterhin vermehrt Regenereignisse mit höheren Niederschlagsmengen ergeben. Dies sollte u. E. unbestritten sein, da wissenschaftlich hinterlegt.
Erhöhte Regenmengen erfordern Maßnahmen:
1- Gegenüber der ursprünglichen Planung ein größerer Anteil an Rigolen.
Dies wird auf Grund der allgemeinen Höhensituation Mulden-Grundwasserspiegel und der geringen Versickerungsfähigkeit der Bodenschichten nicht möglich sein.
2- Weiträumiger angelegte Mulden mit entsprechend vergrößertem Stauraum.
Dies kann auf Grund der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Flächen nicht möglich sein.
3- Ein neu zu planendes und zu errichtendes Regenrückhaltebecken wäre aus unserer Sicht ebenso nicht konform zu den Planungsgrundlagen, welche dem Planfeststellungsbeschluss anhängig sind.
4- Da Punkte 1-3 d. G. n. nicht zum Tragen kommen können, bliebe die Möglichkeit, ggf. die Überläufe in das Entwässerungssystem Kuhbach entsprechend größer zu dimensionieren.
Uns wurden dagegen Informationen übermittelt, dass der Lippeverband grundsätzlich überhaupt keinen zusätzlichen Einleitungen an Regenwasser in dem Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg zustimmen werde.
Diese Aussage können wir selbstverständlich nicht überprüfen und überlassen das den fachlich zuständigen Instanzen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in naher Zukunft die Entwässerung weiterer versiegelter Flächen, hier der Bereich Heideschule, Siedlungsbebauung Buchfinkenstraße/Hauptfriedhof letztendlich auch über das Entwässerungssystem Kuhbach erfolgen muss, ist diese Aussage durchaus nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang möchten wir eine mittlerweile veröffentlichte Darstellung hinsichtlich der Entwässerungsproblematik der L821n kommentieren:
Richtig ist zunächst einmal, dass die neue Straße keine zusätzlichen Niederschlagsmengen generiert, bezogen auf eine Grundfläche „X“.
Diese Grundfläche „X“ kann in unbebautem, nicht versiegeltem, Zustand eine bestimmte Menge Niederschlagswasser aufnehmen und versickern lassen.
Wird in diesem Fall die Straße gebaut, reduziert sich die Grundfläche „X“ um die versiegelte Fläche „Y“. Zu der versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche zählt man üblicherweise die Asphaltfläche der Straße, befestigte Fuß- und Radwege, neu errichtete Böschungen sowie den notwendigen Arbeitsraum rechts und links neben dem Bauwerk, dieser ist bedingt durch den Fahrbetrieb der Baufahrzeuge für längere unbestimmte Zeit ebenso als „hoch verdichtet“ und nicht versickerungsfähig anzusehen.
Es ergibt sich somit eine versickerungsfähige Fläche X – Y = Z. Diese Fläche „Z“ wird in dem Umfeld der geplanten L821n nicht in der Lage sein, das auf die Fläche „Y“ niedergehende Niederschlagswasser „zusätzlich“ in Gänze aufzunehmen.
Folglich wird sich dieses „zusätzliche“ Niederschlagswasser über das geplante Rigolen- und Muldensystem an der tiefsten Stelle, der sowieso bereits kritische Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg, sammeln. Die Art und Weise der Einleitung in das Entwässerungssystem Kuhbach wird aus unserer Sicht primär entscheidend dazu beitragen, inwieweit mit zusätzlichen Hochwasserrisiken, hervorgerufen durch den Neubau der Strasse, dort zu rechnen ist.
Uns erscheint die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n aus v. g. Gründen äußerst fraglich.
Im Rahmen unserer generellen Nachfragen zur Entwässerungsproblematik beim geplanten Bau der L821n, wurde grundsätzlich bestätigt, dass es offensichtlich bislang keinen Lösungsansatz gibt, die Entwässerung der Straße unter Berücksichtigung der aktuellen Regenereignisse und auf Grundlage des Planfeststellungsverfahrens fachgerecht zu realisieren.
Dazu teilte uns in einer E-Mail vom 08.02.2019 die Bezirksregierung Arnsberg sinngemäß folgendes mit:
1- Das Problem ist bekannt.
2- Straßen NRW wird in direkter Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde das ursprüngliche Entwässerungskonzept zum Planfeststellungsverfahren untersuchen und überarbeiten
3- zu gegebener Zeit wird Straßen NRW das Ergebnis der Untersuchungen der Bezirksregierung mitteilen.
4- Nach Prüfung derselben durch die Bezirksregierung Arnsberg wird über einen möglicherweise erforderlichen Änderungsbeschluss entschieden
Straßen NRW hat dem zu Folge mittlerweile öffentlich bestätigt, dass die aktuelle Hochwassersituation (das Gelände ist als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet deklariert) bisher in den Planungen zur Entwässerung der Straße nicht berücksichtigt worden ist (siehe WDR-Lokalzeit vom 11.02.2019), da die Planungen älteren Datums seien. Die notwendigen Lösungen der aktuellen Entwässerungsproblematik sollen im Rahmen der Ausführungsplanung gefunden und in die selbige eingearbeitet werden.
Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich, zumal dieses Projekt ein erhebliches Investitionsvolumen beinhaltet und für die Realisierung derartiger Projekte werden zusätzlich notwendige, bisher nicht einkalkulierte, Maßnahmen bekanntlich die Kosten weiter in die Höhe treiben. Grundsätzlich muss eine Entwurfsplanung bereits den Status einer technisch realisierbaren „Möglichkeit zur Ausführung“ vorweisen. Dies ist hier nicht gegeben, die aktuelle Entwurfsplanung bzw. die dem Planfeststellungsbeschluss anhängigen Unterlagen sind in der Form nicht ausführbar.
Schon allein aus diesem Grunde erscheint uns die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.
Weitere Recherchen durch uns haben dazu ergeben, dass Straßen NRW im Zuge der Planfeststellung zur L821n hätte durchaus erkennen können, denn der gesamte Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg entwickele sich möglicherweise zu einem brisanten Hochwassergebiet. Ebenso wurde die vor Jahren erfolgte Renaturierung des Kuhbachs, mit weitreichenden Änderungen des Entwässerungskonzeptes der Stadt Bergkamen, in den Planungen zur Entwässerung nicht berücksichtigt. Auch hier stellt sich die Frage, ob nicht möglicherweise, auf Grund des üblicherweise bei derartigen Maßnahmen langen Planungsvorlaufes, eine Berücksichtigung derselben hätte erfolgen können und müssen.
Unbestritten dürfte sein, dass im Rahmen einer allgemeinen Hinweispflicht von Seiten der planenden Instanzen der Bezirksregierung in diesem Fall gegenüber, entsprechende Informationen hätten weitergegeben oder möglicherweise sogar Bedenkenanmeldungen bezüglich der Ausführung, auf Grund der sich in wesentlichen Teilbereichen völlig geänderten Planungsgrundlagen, an die Bezirksregierung hätten erfolgen müssen, zumal nach unserem Kenntnisstand dem Planfeststellungsverfahren bzw. –beschluss ein Gerichtsverfahren anhängig war, welches erst im Jahre 2015 beendet wurde.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass von der Bezirksregierung Arnsberg eine „Hochwasserrisikokarte Kuhbach“, welche u.a. den Bereich Kuhbach-Realschule-Pantenweg darstellt, bereits im Jahre 2013 erstellt und im Oktober 2013 veröffentlicht wurde. Des Weitern haben die Wasserbehörden das betroffene Gebiet 2016 zum Hochwasserrisikogebiet erklärt.
Der weitaus größere Teil der Entwässerung der Straße aus nördlicher, sowie südlicher Richtung, wird genau diesen besonders sensiblen Bereich des ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet treffen.
Dem in den letzten 3 Absätzen dargestellten Sachverhalt folgend, erscheint uns auch hier die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit des Planfeststellungbeschlusses zur Straße L821n äußerst fraglich.
Sicherlich stellt sich die Frage, da sich unseres Erachtens die Basisparameter hinsichtlich der Entwässerungsplanung grundlegend und wesentlich geändert haben:
Ist Straßen NRW möglicherweise seiner Hinweispflicht gegenüber seines Auftraggebers, die Bezirksregierung Arnsberg, nicht nachgekommen?
Straßen NRW ist ein Fachunternehmen, welches grundsätzlich die Pflicht und Schuldigkeit hat, seinen Auftraggeber, hier die Bezirksregierung, entsprechend zu informieren, wenn sich die Basis der Planungsunterlagen ändert.
Alle Planer sind angehalten, gerade beim Thema Entwässerung die Starkregenergüsse in ihren Planungen zu berücksichtigen, die Fachleute sind hier in der Bringschuld.
Jedes Bauprojekt wird nach anerkannten allgemeinen Regeln der Technik errichtet und letztendlich auch abgenommen.
Wir meinen, wenn die Planungsgrundlage nicht stimmt, dann wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Ausführung und Errichtung des Bauwerks nicht den Regeln der Technik entsprechen.
Auch die örtlichen Kommunalpolitiker beschäftigen sich aktuell äußerst intensiv mit diesem Thema.
Vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse 2014 hält die SPD Bergkamen es für zwingend notwendig die offenen Fragen zu klären und stellt folglich in der Ratssitzung am Donnerstag, 21.02.2019, um 17.15 Uhr den Antrag, einen Appell an Minister Wüst und Straßen NRW zu richten, mit der Maßgabe, die Rodungsarbeiten und somit auch den Baubeginn auszusetzen, bis alles genehmigungsrechtlich entschieden ist.
Wir begrüßen diese Entscheidung und können nur wiederholt darauf hinweisen, dass wir es als logisch, konsequent und verantwortungsvoll erachten, die Rodung bis zur Klärung v. g. Faktenlage auszusetzen, da eine Rodung irreversible Schäden verursachen wird.
Wir appellieren mit Nachdruck an alle prüfenden und entscheidenden Instanzen, den in dieser E-Mail von uns dargestellten Sachverhalt in aller Konsequenz verantwortlich zu untersuchen, entsprechend verantwortungsvoll zu urteilen und letztendlich in diesem Sinne auch zu handeln.
Wir bitten um Stellungnahme bis zum 25.2.2019 und verbleiben.“