Bündnis 90 / Die Grünen kritisieren den Standort Häupenweg für den neuen Netto in Weddinghofen

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Der Vorstand von Bündnis 90 / Die Grünen in Bergkamen spricht sich entschieden gegen  die Pläne einer Verlegung des Netto-Marktes an den Häupenweg aus. „Der unermüdliche Flächenfraß und damit das Zubetonieren der Stadt Bergkamen muss endlich aufhören“, betont der Sprecher des Ortsverbands Harald Sparringa.

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Online-Videokonferenz des Vorstands am vergangenen Montag:

„Durch den geplanten Neubau eines Netto- und Trinkgutmarktes am Häupenweg in Weddinghofen wird erneut ein wertvolles Stück Natur unwiederbringlich zerstört, das  bislang als artenreiches Grünland anerkannt biologisch landwirtschaftlich genutzt wird. In Sonntagsreden wird der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen beschworen und montags wird beschlossen, diese weiter zu vernichten.

Es findet hier nur ein Umzug von der Schulstraße an den Häupenweg statt, in ein größeres, vielleicht moderneres Gebäude. Bei solchen Umzügen kommt es in der Regel nicht dazu, dass Arbeitsplätze geschaffen werden. Oft ist das Gegenteil der Fall: Arbeitsplätze werden durch Rationalisierung vernichtet, ohne dass dem Bürger daraus ein Nutzen entsteht. Weitere Leerstände inmitten des Dorfkerns wird es geben. 

Wir sprechen uns nicht gegen eine verbesserte Lebensmittelnahversorgung in Weddinghofen aus. Falls aber in einem innerstädtischen Bereich die Notwendigkeit des Neubaus für einen Lebensmittelversorger besteht, dann muss intelligente Planung die Abkehr von den „Billighallen“ betreiben. Es muss eine Hinwendung geben zur Mehrgeschossigkeit mit attraktivem Wohnen in den hinzukommenden ein bis zwei Obergeschossen.

Besonders in Bergkamen gibt es eine immer wiederkehrende Klage über fehlende Gewerbeflächen. Diese Klagen kommen fast gleichlautend von Verwaltung, SPD, CDU und FDP. Wenn es diesen Mangel gäbe, dann ist für uns Grüne aber die sinnlose Vernichtung dieser ca. 1 ha großen Freifläche nicht nachvollziehbar.

Da es für die Fläche am Häupenweg keinen Bebauungsplan gibt, soll die Bebauung nach §34, BauGB NRW erfolgen. Daraus lässt sich folgern, dass kein genereller Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, sondern die Verwaltung, wenn kein politischer Gegendruck vom Stadtrat, von SPD, CDU und FDP vorhanden ist, dem Begehren stattgeben kann.“