von Andreas Milk
Drei Mal an einem Tag im April 2024 hat die Bergkamenerin Jacqueline H. (22, Namen geändert) großzügig Lebensmittel bei Flaschenpost bestellt: Ware für insgesamt rund 600 Euro wurde an die junge Frau geliefert. Gezahlt hat jemand anders: Das Geld wurde abgebucht vom Konto des 38-jährigen Malik T. aus Telgte. Vor dem Kamener Strafrichter war jetzt die Frage: Hatte T. sein Einverständnis gegeben? Auf der Anklagebank saß Jacqueline H., und zwar wegen mehrfachen Computerbetrugs.
Fest steht: Sie war psychisch instabil. Kurz nach den Flaschenpost-Bestellungen war sie im Dortmunder Landeskrankenhaus in Behandlung. Es galt, eine Trennung zu verarbeiten. Im Prozess erzählte die Bergkamenerin von einem Suizidversuch. Und genau diese Labilität habe Malik T. auszunutzen versucht. Los gegangen war alles, als er ein gebrauchtes iPhone von der Bergkamenerin kaufte. Beim Abholtermin in Bergkamen bekam er wohl mit, in welcher finanziellen Klemme sie steckte. Jacqueline H. sagt: Er habe ihr angeboten, in seinem Namen bei Flaschenpost zu bestellen, und später ihre Not für eine sexuelle Beziehung auszunutzen versucht. „Ich war dumm und naiv.“ Sie habe ihn schließlich geblockt und ihre Nummer geändert; auf TikTok folge er ihr aber bis heute. Malik T. – ein verheirateter Mann – sagt: Sie habe ohne Rücksprache mit ihm die Nummer seines Kontos, die sie aus dem iPhone-Verkauf kannte, für die Flaschenpost-Bestellungen missbraucht. Weil er erst mal gar nicht kapiert habe, was los war, habe er bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Und was das (Nicht-)Verhältnis zwischen ihnen angeht: Er habe sie zwei, drei Mal gefragt, ob sie mit ihm ausgehen wolle. Sie wollte nicht – Ende.
Chatverläufe sind weder von ihm noch von ihr abgespeichert worden. Und so bleibt weitgehend offen, was sich im Frühjahr vorigen Jahres im Detail abgespielt hat. Malik T. hat sein Geld längst von seiner Sparkasse zurück erhalten; Jacqueline T. fühlt sich psychisch sehr viel besser, strebt einen nachträglichen Schulabschluss an und möchte im pflegerischen Bereich arbeiten. Dass sie mit Malik T.s Kontonummer Mist gebaut hat, davon war der Richter allerdings doch überzeugt. Das Urteil: eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Ersatzweise kann die Bergkamenerin gemeinnützige Arbeit leisten.
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