Durch den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes wird den Ländern insgesamt eine Milliarde Euro mehr für den Digitalpakt Schule bereitgestellt. NRW erhält davon insgesamt rund 210 Mio. Euro zusätzlich, für Bergkamen sind es genau 614.531,18 Euro zusätzlich.
Die Hälfte der Mittel sind für die digitale Sofortausstattung der Schulen vorgesehen. Das ist bereits Mitte Mai so verabredet worden. Das Land wird diese Mittel um 55 Millionen Euro aufstocken. Damit stehen insgesamt 160 Millionen Euro für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Den Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW, die Mittel zu verdoppeln, hatten CDU und FDP in der vergangenen Woche abgelehnt.
In seiner Unterrichtung hat Ministerpräsident Laschet erklärt, dass das Geld jetzt schnell ausgegeben werden soll. „Damit düpiert er seine Schulministerin Yvonne Gebauer, die noch in der vergangenen Woche keine Idee hatte, wie die Mittel verteilt werden sollen“, so der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Weiß.
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW fordert, die Sommerferien dafür zu nutzen, an den Schulen für die nötige Ausstattung zu sorgen. Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, sollte die Landesregierung dazu als Blaupause auf die bisherigen Landesrichtlinien zum Digitalpakt zurückgreifen.
Damit würden für Bergkamen, Bönen und Kamen mehr als 1,3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen, davon rund 830.000 Euro (Bergkamen 386.922,38 Euro, Bönen 121.559,14 Euro und Kamen 323.470 ,24 Euro) für die Beschaffung von digitalen Endgeräten.
Hierzu erklärt Rüdiger Weiß, Mitglied des Landtags:
„Die SPD hat die Mittel auf Bundesebene in Rekordzeit bereitgestellt. Jetzt ist die Landesregierung mit der Umsetzung am Zuge. Die Schülerinnen und Schüler brauchen schnell die Möglichkeit zum Digitalen Lernen und die Kommunen brauchen jetzt Planungssicherheit, um die Mittel noch dieses Jahr zu verausgaben. Dabei sollten die bereits vorhandenen Budgets unbürokratisch aufgestockt werden. Unabhängig davon gilt für uns: Digitale Endgeräte gehören zu den Lernmitteln des 21. Jahrhunderts. Deshalb sollten sie auch in den Bereich der Lernmittelfreiheit fallen.“