Vom Champignon über den Steinpilz bis zum Röhrling – viele Pilze sprießen derzeit aus dem feuchten Boden. Wen es zum Sammeln in die Natur zieht, der hat im Herbst gute Chancen, fündig zu werden. Doch Achtung: Neben der Gefahr einer Pilzvergiftung gibt es auch rechtliche Stolperstellen.
So ist das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf außerhalb von Schutzgebieten generell erlaubt. Allerdings kam es in den vergangenen Wochen bereits zu Verstößen gegen das Betretungsverbot in den Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen des Kreises Unna.
Auf Wegen bleiben und Hunde anleinen
Daher macht die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Unna noch einmal darauf aufmerksam, dass in diesen Gebieten die befestigten und gekennzeichneten Wege nicht verlassen werden dürfen. Damit ist auch das Sammeln von Pilzen abseits der Wege untersagt. Hunde müssen an die Leine, wildlebende Tiere dürfen nicht aufgeschreckt werden.
Zu übersehen ist es nicht, dass man sich im Schutzgebiet bewegt: Naturschutzgebiete sind in der Regel vor Ort durch große Informationstafeln und grüne Dreiecksschilder gekennzeichnet.
Finger weg vom Trüffel oder Kaiserling
Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Dazu gehören alle heimischen Trüffel-Arten oder der Kaiserling, die nicht gesammelt werden dürfen. Von den ebenfalls besonders geschützten Arten Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe und Morchel dürfen geringe Mengen mit nach Hause genommen werden. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, riskiert ein empfindliches Bußgeld.
Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es übrigens ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer Pilze sicher bestimme kann. Ein sogenannter „Giftnotruf“ ist bundesweit rund um die Uhr unter Tel. 030-19240 erreichbar. Hilfe gibt es auch nach einer Mail an mail@giftnotruf.de. PK | PKU