Info- und Diskussionsabend „Prekäre Beschäftigung“ der AfA im Treffpunkt
Der DGB erklärt den Begriff der „Prekären Beschäftigung“ wie folgt: „wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen nur schlecht oder gar nicht von ihrem Einkommen leben können, die Arbeit nicht auf Dauer angelegt ist oder sie unfreiwillig teilzeitbeschäftigt sind. […]