
Einmalige Änderung der Reihenfolge der Vornamen ab dem 1. November möglich
Jetzt zum Standesamt bei mehreren Vornamen: Einmalige Möglichkeit zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen durch neue gesetzliche Regelung gegeben Grundsätzlich sind mit der Geburtsbeurkundung beim Standesamt die Anzahl und die Reihen-folge der Vornamen unabänderlich bestimmt. […]