von Andreas Milk
Betrunken hinter dem Steuer seines Autos zu sitzen, ist völlig in Ordnung – so lange das Auto sich nicht bewegt. So soll es gewesen sein im Fall eines Bergkameners, der schon vor zwei Wochen einen Verhandlungstermin beim Kamener Amtsrichter hatte. Weil es aber widersprüchliche Aussagen gab, lud der Richter einen weiteren Zeugen vor. Und der erklärte nun beim Fortsetzungstermin: Nein, er habe nicht gesehen, dass der Angeklagte gefahren sei. Folge: Freispruch. Großzügig verzichtete der Betroffene darauf, für einen erlittenen einmonatigen Führerscheinverzicht eine Entschädigung zu verlangen.
Auch eine weitere Verkehrsangelegenheit an diesem Verhandlungstag ließ sich schnell abhaken – was vor allem auch daran lag, dass der Angeklagte nicht aufgetaucht war. Der Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Besondere an dem Fall: Das „Tatwerkzeug“ – ein Auto – hatte er erst kurz vorher in Kamen von einem anderen Mann gekauft, dann den Wagen aber nicht umgemeldet, sodass plötzlich der Vorbesitzer Knöllchen wegen Falschparkens bekam, die er verständlicherweise nicht zahlte. Vielmehr wandte er sich an die Behörden. Die rückten dem Autokäufer auf die Pelle. Und der hat gar keinen Führerschein – bloß Vorstrafen. Drum bekam er jetzt per Strafbefehl vier Monate Haft auf Bewährung, plus 500 Euro Geldauflage sowie ein Jahr Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Sollte er gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegen, gäbe es einen zweiten Gerichtstermin.
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