Auch das zweite Besuchsjahr in Kita oder Tagespflege wird in Bergkamen beitragsfrei

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Der Jugendhilfeausschuss hat nach der durch den Coronavirus bedingten Zwangspause am Mittwoch wieder seine Arbeit aufgenommen. Seine erste Entscheidung wird viele Eltern freuen. Durch eine Änderung der Beitragsatzung für Kitas und die Tagespflege, wird ab 1. August auch der Besuch des zweiten Kindergartenjahres beitragsfrei werden.

Diese neue Regelung gilt für alle Kinder, die bis zum 30. September ihren 4. Geburtstag feiern können. Wer später das vierte Lebensjahr vollendet, muss noch ein Jahr warten.

Der Jugendhilfeausschuss hat für diese neue Regelung eine Empfehlung ausgesprochen. Endgültig beschlossen wird sie am 13. Mai durch den Haupt- und Finanzausschuss. Das dürfte aber nur noch eine Formalie sein. Denn durch diese Beitragsbefreiung entstehen für die Stadt Bergkamen keine zusätzlichen Kosten. Die werden vom Land übernommen.

Eine weitere Änderung der Beitragsatzung betrifft Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder eines Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz. Hier besagt die Satzung, dass auch hier der Besuch einer Kita oder einer Tagespflege beitragsfrei ist. Hier handelt es sich allerdings nur um eine Anpassung an die Praxis. Diese Regelung wird in Bergkamen seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 19. Dezember 2018 umgesetzt.