Appell an die Länder: Für Kommunen gedachtes Geld nicht anfassen

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Mit Unverständnis reagiert der Kreis als Mitglied des parteiübergreifend und bundesweit agierenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ auf die jüngsten Beschlüsse des Bundes zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD war eine Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro festgelegt worden. Vier Milliarden Euro sollen über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie über die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer an die Kommunen gehen. Die letzte, fünfte Milliarde erhalten die Länder, um sie „zur Entlastung der Kommunen“ zu verwenden, wie es aus Berlin heißt.

„Wir freuen uns, dass es nach jahrelanger Verzögerung endlich eine Gesamtlösung gibt“, so Kreisdirektor und Kämmerer Dr. Thomas Wilk, der den Kreis Unna im Aktionsbündnis vertritt. Wie seine kommunalen Kämmererkollegen weiß er aber auch, dass das Land noch nie vom Bund für Kreise, Städte und Gemeinden bestimmtes Geld komplett durchgereicht hat. „Da war immer eine Schöpfkelle dazwischen“, betont Wilk und unterstreicht mit den anderen Akteuren im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“: „Das muss aufhören.“

Das Bündnis fordert neben einer vollständigen Weiterleitung der fünften Milliarde einen klaren Verteilungsschlüssel, nämlich über die Kosten der Unterkunft, um die Belastungen im Sozialbereich zu reduzieren. „Wir warten dringend auf die Mittel des Bundes“, so Kreisdirektor und Kämmerer Wilk und fürchtet gleichzeitig: „Das Geld wird letztlich nicht reichen.“