von Andreas Milk
„Es ist kompliziert“ – was für manchen Beziehungsstatus gilt, trifft wohl auch auf das Verhältnis zwischen dem 42-jährigen Lars T. (Name geändert) und dem Bergkamener Jugendamt zu. Klare Verhältnisse lieferte jetzt ausgerechnet ein Strafprozess am Kamener Amtsgericht. Den hatte T. sich eingehandelt, weil er Zahlungen für den Unterhalt seines heute neun Jahre alten Sohns schuldig geblieben war.
Rund 3.600 Euro habe T. zwischen Juni 2023 und Mai 2024 nicht gezahlt, hieß es in der Anklage. Die Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt sprang ein. In der Folgezeit, so sagt T., habe er das Amt ausführlich über seine berufliche und – damit verbunden – finanzielle Lage informiert, sei auch bereit gewesen, das vorgeschossene Geld in Raten zurück zu zahlen. Aber: „Wenn die sich nicht melden, ist das doch nicht mein Problem!“ Mit der berühmten Düsseldorfer Tabelle – Richtschnur für die Festsetzung von Unterhaltszahlungen – habe er sich schwer getan, gab T. zu. Es ging viel Papierkram hin und her, und in seinem Frust soll T. eines Tages im Jugendamt angerufen und erklärt haben, wenn er die Unterhaltsforderungen bedienen müsse, lohne es sich für ihn nicht mehr, arbeiten zu gehen. Dass er zu jener Zeit tatsächlich einen Aufhebungsvertrag beim (Noch-) Arbeitgeber unterschrieb, lag seinen Angaben nach aber daran, dass er einen neuen, zukunftsichereren Job annehmen wollte. Das klappte nicht. Denn am selben Tag zog er sich eine Verletzung zu. Folge: wochenlange Arbeitsunfähigkeit.
Kurz: Es lief schief, was schief laufen konnte. Und T.s Bringschuld – die Unterhaltszahlungen – blieb liegen.
Vorstrafen hat T. nicht. Das Urteil: eine Geldstrafe auf Bewährung. 40 Tagessätze à 40 Euro muss er an die Landeskasse zahlen – jedoch nur, wenn er nicht künftig mindestens 80 Euro pro Monat ans Bergkamener Amt überweist, bis die Schuld getilgt ist. „Nebenbei“ wird schon seit einer Weile monatlich ein Betrag von T.s Arbeitslosengeld I zu Gunsten der Unterhaltsvorschusskasse abgezweigt. Dass das so ist, erfuhr Umschüler Lars T. erst jetzt in der Verhandlung. Die entsprechende schriftliche Mitteilung darüber muss irgendwie an ihm vorbei gegangen sein.
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