Alkohol als Schmerzmittel: Mit über zwei Promille ins Krankenhaus

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Mit Schmerzen im Unterleib setzte sich die Bergkamenerin Maria F. (44, Name geändert) in ihren Skoda, um nach Lünen ins Marienhospital zu fahren. Das Problem: Sie war betrunken, nachdem sie wohl versucht hatte, den Schmerz mit Alkohol zu betäuben. Als die Polizei sie Stunden später – am 26. April, morgens kurz vor vier Uhr – vor ihrer Wohnung in Empfang nahm, hatte Maria F. noch 2,13 Promille im Blut. Auf der Fahrt nach Lünen am späten Abend des 25. April muss der Wert noch deutlich höher gelegen haben, vermutlich nicht allzu weit von drei Promille entfernt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund erwirkte einen Strafbefehl. Gegen den legte Maria F. Einspruch ein. Die Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 40 Euro wegen Trunkenheit störte sie weniger. Viel mehr machte ihr die achtmonatige Führerscheinsperre zu schaffen. Denn mit dem Auto fahren muss sie reichlich in ihrem Job.

Mit Hilfe ihres Verteidigers wollte sie nun vor dem Kamener Amtsgericht eine Verfahrenseinstellung erreichen. Aber die Richterin winkte ab: Die Fahrt im Rausch – nach Lünen und zurück unterm Strich fast 15 Kilometer – sei unverantwortlich gewesen. Die Unterleibsschmerzen reichten nicht als Entschuldigung: Auch ein Notarzt hätte ja helfen können. Am Ende zog Maria F. den Einspruch zurück: Es bleibt bei der Strafe und dem zwangsweisen Führerscheinverzicht.