Vom Nachbarn angeschwärzt – vom Richter freigesprochen

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von Andreas Milk
Der Bergkamener Marvin G. (24, Namen geändert) hat keinen Führerschein – aber mutmaßlich Zugriff aufs Auto seiner Freundin und auf jeden Fall einen Nachbarn, Aki R., mit dem er im Clinch liegt. R. will am 28. Januar gesehen haben, wie Marvin G. mit dem Wagen über die Fritz-Husemann-Straße fuhr. Tags darauf saß R. bei der Polizei und gab das zu Protokoll. Nun saßen beide Männer in Kamen vor dem Strafrichter – Marvin G. als Angeklagter, Aki R. als Zeuge.

Marvin G.s Aussage war knapp und eindeutig: Er sei nicht gefahren – „ich bin mir keiner Schuld bewusst“. Stress mit R. gebe es schon lange. Aki R. bestätigte das. Er sagte auch, G. habe ihm gegenüber mal behauptet, eine Fahrerlaubnis zu besitzen.
Tatsächlich aber ist G. wegen Fahrens ohne „Lappen“ sogar schon vorbestraft. Verbunden war das Urteil mit einer Sperre für den Erwerb eines Führerscheins.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war sicher: G. war auch am 28. Januar wieder „schwarz“ unterwegs – und mutmaßlich schon früher. Er beantragte eine Geldstrafe für den Azubi in Höhe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. Rausgegangen ist Marvin G. aber mit einem Freispruch. Der Richter sagte, er sei nicht restlos überzeugt von G.s Schuld. Das müsse er aber sein, um ihn zu verurteilen. Aki R.s Aussage auf dem Zeugenstuhl sei zu blass gewesen; er habe wenig Konkretes gesagt.

Dem (nicht mehr) Angeklagten Marvin G. empfahl der Richter, jetzt nicht durch einen Fehler seine Chance auf einen Führerschein zu gefährden. Und auch seine Freundin drohe sich strafbar zu machen, wenn sie ihm das Fahrzeug überlasse, so lange er gar nicht fahren dürfe.

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