Vorwurf der Beleidigung: „Kann aber gar kein Türkisch…“

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von Andreas Milk
Die Anklage gegen den Bergkamener Heinz S. (Name geändert) basierte nicht zuletzt auf unterstellten Sprachkenntnissen. Auf Türkisch soll er am Mittag des 30. April an der Shell-Tankstelle Werner Straße eine Frau mit türkischen Wurzeln beleidigt haben. Die angeblichen Beschimpfungen waren übel.

Aber Heinz S. versichert durchaus glaubhaft: Der türkischen Sprache sei er gar nicht mächtig. Schon Englisch wäre heikel. An besagtem Apriltag hatte die Frau in ihrem Auto den Bergkamener – Heinz S. war zu Fuß unterwegs – wohl geschnitten. S. konnte nach eigenen Angaben eine Kollision vermeiden, indem er beherzt zur Seite sprang. Ein paar Meter weiter: Wiedersehen auf dem Tankstellengelände. Es kam zu einem Streit. Gegenseitige Beleidigungen sollen gefallen sein. Die Polizei wurde hinzugezogen; die Frau erstattete Anzeige gegen Heinz S. – und er selbst hatte womöglich das Gleiche vor, aber das ging irgendwie unter.

Einige Zeit später bekam S. einen Strafbefehl – eine Geldstrafe. Er legte Einspruch ein. Drum war das Ganze nun Gegenstand eines öffentlichen Termins im Kamener Amtsgericht.

S. war da, einen Verteidiger hatte er auch mitgebracht. Doch es fehlte die mutmaßlich beleidigte Frau. Ihr Interesse an einer Strafverfolgung sei nicht allzu ausgeprägt, folgerte der Richter. Er stellte mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Heinz S. ohne irgendwelche Auflagen ein. Die Frau muss wegen ihres unentschuldigten Fehlens als Zeugin 300 Euro Ordnungsgeld zahlen – ersatzweise drei Tage in Ordnungshaft sitzen.

 

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