von Andreas Milk
Der Enkeltrick: Die Polizei warnt wieder und wieder davor – aber er funktioniert nach wie vor. Meist sind es ältere Menschen, die per SMS oder über WhatsApp eine Nachricht bekommen, in der von der Notlage eines nahen Angehörigen die Rede ist. Und diese Notlage sei nur mit Geld zu lösen. Seine mutmaßliche Verwicklung in solch einen Fall brachte einem Mann aus Bergkamen jetzt einen Termin vor der Strafrichterin am Kamener Amtsgericht ein. Tatvorwurf: versuchte Geldwäsche.
Die Vorgeschichte: Zwei Frauen hatten eine betrügerische Nachricht aufs Handy bekommen – jeweils mit rund 2.500 Euro sollten sie jemandem aus der Klemme helfen. Das Geld sollte auf ein Konto überwiesen werden. Dieses Konto gehörte dem Bergkamener. Die beiden Frauen taten das Richtige: Sie schickten keinen Cent – und erstatteten Anzeige.
Die Polizei ermittelte den Kontoinhaber. Er bekam einen Strafbefehl. Und der lautete eben auf versuchte Geldwäsche. Ob der Mann selbst die betrügerischen Nachrichten an die Frauen schickte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass er zumindest wissentlich sein Konto zur Verfügung gestellt hatte, um das ergaunerte Geld in Empfang zu nehmen.
Gegen den Strafbefehl – 40 Tagessätze à 20 Euro Geldstrafe – legte der Bergkamener Einspruch ein. Beim Gerichtstermin hätte darüber verhandelt werden sollen. Hätte – denn der Mann kam nicht, und sein Verteidiger wusste auch nicht, woran das lag. Konsequenz: Die Richterin verwarf den Einspruch. Der Strafbefehl bleibt also. Und das kann der Bergkamener eigentlich nur noch ändern, indem er eine echte (!), kurzfristig eingetretene Notlage am Verhandlungstag nachweist.