Sturmhaube, Machete – und keine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter

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von Andreas Milk
Vor dem Jugendrichter saß der 18-jährige Michel H. (Name geändert) jetzt, weil er im vergangenen Oktober mit einem nicht haftpflichtversicherten E-Scooter durch die Bergkamener Lessingstraße gezischt war. Aufgefallen war er seinerzeit einer Polizeistreife aber vor allem durch zwei Details: Erstens trug H. eine Sturmhaube, zweitens eine Machete auf dem Rücken. Da kann man schon mal stutzig werden. Die Sache mit der Machete wurde damals wohl als Ordnungswidrigkeit geahndet; sie spielte bei Gericht jedenfalls keine Rolle mehr. Die fehlende Versicherung dagegen brachte dem jungen Mann eine Anklage.

Freundlich und mitteilsam erklärte er dem Richter im Amtsgericht Kamen, die Vorwürfe gegen ihn seien richtig. Mittlerweile sei er aber „ordentlich“ geworden. Seine Vergangenheit war heikel: unter anderem mit ADHS, Drogensucht, Drogenentzug, kleineren Straftaten, chaotischen Familienverhältnissen und abgebrochener Berufsausbildung nach dem Abschluss an der Kamener Hauptschule.

Gegen all das wirkte die illegale E-Scooter-Tour eher wie Kleinkram. War sie aber nicht, betonte der Vertreter der Staatsanwaltschaft: Ein Unfall sei schnell passiert, und das Fehlen einer Versicherung und die damit verbundene Notwendigkeit, selbst für Sach- oder gar Personenschäden aufzukommen, könne ein Leben kaputt machen. So gesehen: Glück gehabt.

Das Urteil für Michel H.: Er muss 30 Stunden Freizeitarbeit ableisten. Der E-Scooter wird eingezogen. Noch im Gerichtssaal erklärte H., den Richterspruch anzunehmen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.