Zurzeit erhalten viele Unternehmen von Privatpersonen oder Rechtsanwälten Schreiben, in denen sie zu einer Schadensersatzzahlung wegen des Einsatzes von Google Fonts, also Schriftarten von Google, aufgefordert werden. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hin. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts München von Anfang des Jahres, wonach die dynamische Einbindung der kostenlosen Schriftarten von Google Fonts ohne Einwilligung datenschutzwidrig ist. Nun finden zahlreiche Betreiber von Internetseiten Zahlungsaufforderungen in ihren Briefkästen und Posteingängen von Abmahnanwälten und Privatleuten, die versuchen, aus dem Urteil ein Geschäftsmodell zu machen. Die IHK zu Dortmund empfiehlt daher ihren Mitgliedsunternehmen, die auf ihrer Homepage Google Fonts benutzen, diese Schriftarten herunterzuladen und lokal einzubinden. Nur so sei sichergestellt, dass keine Verbindung zu den Google-Servern aufgebaut wird.