Aktionskreis kritisiert zu geringe Beteiligung der RAG an Ausbaukosten für die A 1

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149,6 Millionen Euro soll der Ausbau der Autobahn A 1 auf sechs Spuren im Raum Bergkamen nach den aktuellen Berechnungen kosten. Allein der Neubau der Brücken, unter anderem über den Datteln-Hamm-Kanal und die Lippe, schlägt mit 36,8 Mio. Euro zu Buche. An diesen Baukosten wird sich die RAG mit 3,05 Millionen Euro beteiligen. Viel zu wenig, wie der Aktionskreis „Wohnen und Leben“ Bergkamen kritisiert.

Autobahn A1Auch die Autofahrer werden seit Jahren mit den Auswirkungen des Kohleabbaus unter der Autobahn, zuletzt durch das Bergwerk Ost, konfrontiert. Ohne einen auf den ersten Blick ersichtlichen Grund werden sie gezwungen, Tempo 80 zu fahren. Vielen Verkehrsteilnehmern fällt dieses sehr schwer. Gern stellt deshalb die Polizei an den Rastplätzen Overberger Busch und Haus Reck ihre Messgeräte auf. Das böse Erwachen kommt, wenn der Busgeldbescheid zugestellt wird.

Was die Reisenden nicht wissen: Hier hat sich nicht nur über Jahre eine Senkung der Fahrbahn gebildet. Was noch schlimmer ist: Die Behörden müssen damit rechnen, dass plötzliche Erdbewegungen zu Verwerfungen der Fahrbahn führen können. Wer dann zu schnell ist, rast in die Katastrophe.

„Schriftwechselvereinbarung“ über Kostenbeteiligung

Der Aktionskreis wollte es genau wissen, wie sich die RAG an der Beseitigung der Schäden im Zuge des Autobahnausbaus beteiligt. Sein Sprecher Karlheinz Röcher schrieb deshalb an Straßen NRW. Er erhielt die Antwort: „Die RAG AG und der Landesbetrieb Straßenbau standen in der gesamten Planungsphase in einem engen Kontakt zueinander. Die Senkungsvorausberechnungen der RAG waren in der Anfangsphase und im weiteren Verlauf der Planungen ein wichtiger Bestandteil zum Entwurf des Entwässerungskonzepts. Über die gesamte monetäre RAG-Kostenbeteiligung bedingt durch die Bergsenkungen wurde eine Schriftwechselvereinbarung geschlossen. Die Ablösesumme in Höhe von 3,05 Mio. € wurde über eine sich aus dem gemeinsamen Abstimmungsprozess entwickelte Matrix in Form einer Ablöseberechnung ermittelt“, teilte die für die Ausbauplanung zuständige Regionalniederlassung Südwestfalen, Außenstelle Hagen, schriftlich mit.

Kostenbeteiligungen durch die RAG gebe es für:

– die Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal

– die erforderlichen Gradientenanhebungen

– die erforderlichen Abfanggräben (Trennung der Gewässer von der Autobahnentwässerung)

– den Straßenoberbau im Senkungsbereich

– Gewässerdurchlässe im Senkungsbereich

– Brückenbauwerke im Planungsbereich

und entsprechende Planungsleistungen ermittelt und berücksichtigt.

Und: „Sollten sich während der Bauphase noch bisher nicht erkennbare und damit in der Matrix nicht enthaltene Bergschäden insbesonders Anomalien im Baugrund zeigen, wären entsprechend der normalen Bergschadensabwicklung die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich von der RAG AG als dem Verursacher zu übernehmen.“

Das heißt auch, dass auf der Grundlage der aktuellen Bergschadensregelungen nichts mehr von der RAG zu erwarten ist. Ein Faktor bei den Schadensersatzberechnungen ist das Alter dieses Autobahnabschnitts mit seinen Brücken. Er wurde im September 1965 eingeweiht. Zu den Ersten, die damals über den Asphalt rollten, gehörten übrigens die Rolling Stones. Sie fuhren damals zu einem Konzert nach Münster. So lange ist das schon her.