von Andreas Milk
Der Fahrstil von Anna D. (45, Name geändert) am Abend des 25. Juli 2020 auf der A2 war auffällig: Schlangenlinien, dazu abruptes Bremsen und Beschleunigen. An der Abfahrt Kamen/Bergkamen machte die Autobahnpolizei dem Ganzen ein Ende. Und abgeschlossen ist die Sache nun auch juristisch: Anna D. wurde vor dem Kamener Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Sie akzeptierte.
Angehende Krankenschwester sei sie, hatte sie dem Richter erzählt. Gegenüber der Polizei, so erinnerte sich jetzt eine Beamtin im Zeugenstand, habe sie als Beruf „Prostituierte“ angegeben. Die Erklärung für die riskanten Fahrmanöver: Cannabis und Kokain – beides wurde per Blutprobe nachgewiesen. „Wir hatten Sorge, dass sie uns in den Streifenwagen fährt“, berichtete die Polizistin. Auf dem Pendlerparkplatz an der Lünener Straße machte Anna D.s Wagen ein letztes Mal einen Satz nach vorn – dann hatte sie den Motor abgewürgt. Über rund fünf Kilometer hatte die Polizei sie vorher verfolgt, sich schließlich vor sie gesetzt und zum Anhalten gebracht. „Gottseidank“, sagte Anna D., froh, dass niemand zu Schaden kam. Schon bei Rheda-Wiedenbrück soll sie an jenem Abend einem anderen Autofahrer aufgefallen sein.
Was unklar bleibt: Wozu hatte Anna D. einen Karton voller Flügelkanülen im Auto? Diese Kanülen kommen in der Medizin zum Einsatz, sollen aber auch bei bestimmten sexuellen Dienstleistungen eine Rolle spielen.