Wieder mal zugeschnappt: Richter ordnet Einziehung eines Hundes an

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von Andreas Milk
Ungewöhnliche Entscheidung am Kamener Amtsgericht: Die Einziehung eines Hundes wurde angeordnet. Sein Besitzer muss wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 10 Euro zahlen. Dieser Besitzer gehörte in der Nachbarstadt Kamen lange zum Stadtbild, ist inzwischen aber nach Bergkamen gezogen. Und dort – vor einem Tedi-Markt – passierte auch das, worüber jetzt im Gerichtssaal gesprochen werden sollte, wenn der Mann denn gekommen wäre. Tat er aber nicht. Der Strafbefehl wurde deshalb vom Richter in seiner Abwesenheit erlassen. Er kann dagegen Einspruch einlegen. Das würde zu einem weiteren Termin führen.
Das Problem: Der Hund schnappt gerne mal zu – und das „Herrchen“ ist uneinsichtig. Mehrmals war das früher schon in Kamen so. Drei Vorverurteilungen stehen im Register, allesamt wegen fahrlässiger Körperverletzung in den Jahren 2019 und 2020. Inzwischen müsste er es also kapiert haben, sagte sich wohl ein Staatsanwalt und schrieb wegen des Vorfalls 2021 bei Tedi in Bergkamen eine Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Eine Frau hatte durch das Tier eine Schürfwunde am Bein erlitten. Der Hund sei an einer sehr langen Leine gewesen, ohne Maulkorb. Wäre er nun auf ein kleines Kind los gegangen, hätte weit mehr passieren können, sagte sie dem Richter.
Einsicht habe der Tierhalter nicht gezeigt. Und: Die Haftpflichtversicherung, dessen Karte er ihr gab, sei schon 2017 abgelaufen.