von Andreas Milk
Betrügerische Verkäufe auf Ebay oder anderen Internetplattformen machen den Gerichten reichlich Arbeit. Beispiel: Der Fall des Bergkameners Marcel T. (22, Name geändert). Am 20. Juni vorigen Jahres verkaufte er eine Nintendo-Spielekonsole für 300 Euro. Eine Frau überwies ihm das Geld. Die Konsole bekam sie aber nicht. T. wurde wegen Betrugs angeklagt.
Wegen einer anderen Straftat sitzt der junge Mann mittlerweile in Haft. Die Beweisaufnahme in Sachen Nintendo vor dem Kamener Amtsrichter ging ausgesprochen kompliziert vonstatten. Erst mal erklärte T., er habe die Konsole per Hermes-Paket an die Frau abgeschickt; für den Versand habe er 17,75 Euro bezahlt. „Das hört sich nicht gut an“, sagte der Richter, nach eigenem Bekunden „langjähriger Hermes-Kunde“. Denn einen solchen Gebührensatz gebe es bei der Firma gar nicht.
Ob er eine Quittung habe? Woher denn, antwortete der Angeklagte – die sei in seiner Wohnung geblieben und er selbst später ja ins Gefängnis gekommen. Erst nach langem Hin und Her und taktischen Erwägungen zum Thema „vorzeitige Haftentlassung“ gab Marcel T. zu: „Ich hab‘ das Paket nicht abgeschickt“ – aber so leicht kam er aus der Sache nicht mehr raus. Es wird einen weiteren Termin im Herbst geben. Der Richter forderte T. auf, sich bis dahin nochmal Gedanken zu machen zu der Frage, ob die „Nintendo Switch“ überhaupt je in seinem Besitz gewesen sei, wie es mit einer Rückzahlung des Geldes aussehe und was es eigentlich mit einer gewissen „Tanja“ auf sich habe, unter deren Namen Marcel T. die Konsole bei Ebay angeboten haben soll und deren Existenz auch nicht so ganz sicher ist.
Etwas später an diesem Verhandlungstag ging es dann übrigens um einen betrügerischen iPhone-Verkauf. Und eine gute Stunde später um einen weiteren.