Joint hinterm Bett: Geldstrafen für Cannabis-Besitz

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von Andreas Milk
Am frühen Morgen des 21. November 2019 stand unangemeldet Besuch vor der Tür der Bergkamenerin Jessica H. (Namen geändert): Es war die Polizei. Die Beamten durchsuchten die Wohnung der jungen Frau. Das Resultat brachte ihr und ihrem Freund Markus K. eine Anklage ein: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Kamener Strafrichter.

In Jessica H.s Wohnung standen drei Blumentöpfe mit Cannabispflanzen, außerdem nahmen die Polizisten Beutel mit Amphetaminen mit. Hinterm Bett fand sich ein angerauchter Joint. Ein Teil der Sachen gehörte Markus K. Und nun saßen die beiden im Gericht, freundlich und geständig. Die als Zeugen geladenen Kripoleute brauchten gar nicht auszusagen: Jessica H. und Markus K. gaben alles zu, versuchten auch nicht, sich gegenseitig Schuld zuzuschieben. Allerdings versicherte Jessica H., die Cannabispflanzen seien nicht zum Abpflücken bestimmt gewesen. Vielmehr habe sie den Geruch gemocht.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter erklärten den beiden eindringlich: Marihuanapflanzen sind verboten – und das habe gute Gründe. Der Konsum könne zum Beispiel Psychosen auslösen. Legal sei Cannabis nur da, wo die Suchtgefahr keine Rolle (mehr) spiele – im medizinischen Einsatz, etwa zur Linderung der Schmerzen von Krebs- oder MS-Patienten.

Das Paar aus Bergkamen wurde zu Geldstrafen verurteilt, festgemacht an den Einkommensverhältnissen: 1.500 Euro für sie, 2.000 Euro für ihn. Beide nahmen den Urteilsspruch sofort an: Die Strafen sind rechtskräftig.

1 Kommentar

  1. Haben sie die Kiste Bier auch mitgenommen? Ach nee, Nervengift ist ja erlaubt.
    Ich kann es nicht glauben das ein solcher Bullshit Eingang in die Urteilsbegründung gefunden hat…

    Was hat der Spass den Steuerzahler wohl wieder gekostet?

Kommentare sind deaktiviert.