von Andreas Milk
Wer unter Einfluss von Amphetaminen, dazu noch ohne Führerschein auf einem Motorroller durch die Gegend fahre, der habe „naturgemäß wenig Interesse“, von der Polizei angehalten zu werden – das sah der Staatsanwalt ein. Aber bestraft wissen wollte er den 20-jährigen Bergkamener Dominik K. (Name geändert) natürlich trotzdem. Der war laut Anklage am Nachmittag des 20. März in Kamen auf der Unnaer Straße unterwegs. Polizisten wollten ihn kontrollieren – er gab Gas und bretterte bei Rot über die Kreuzung mit der Heerener Straße.
Jetzt war er wieder mal in Kamen – diesmal für seinen Termin vor dem Jugendrichter. Freundlich und offen sprach er über den Mist, den er da gebaut hatte. Eine Frau von der Jugendgerichtshilfe berichtete, Dominik K. beschäftige sich in seiner Freizeit viel mit dem Roller – was den Richter zu dem Appell veranlasste, ohne Führerschein und mit Drogenproblem solle er diese Beschäftigung lieber nicht übertreiben.
Das Urteil: 70 Stunden Freizeitarbeit, dazu Gesprächstermine bei der Drogenberatung. K. wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt – bei einer Tat zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag ist das möglich -, denn der Richter erkannte bei ihm eine jugendtypische, „gewisse Sorglosigkeit“. Daran ändert auch K.s bewegte Vergangenheit nichts. Mit seiner Mutter war er eine Weile in Berlin, war Tellerwäscher, Bühnenarbeiter und anderes. Er beschloss, allein nach Bergkamen zurück zu gehen. Wegen eines Delikts in der Hauptstadt verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten erst kürzlich in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Aus Wurschtigkeit hatte er den Termin geschwänzt – sonst wäre die Sache in Berlin vielleicht günstiger für ihn ausgegangen.