14-Jährigen mit „Kugel“ bedroht: Geldstrafe

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Bisher kannten sich der 15-jährige Lukas H. (Namen geändert) aus Bergkamen und der 28-jährige Thomas P. aus Leipzig nur virtuell. Beide mögen Ballerspiele auf der Playstation. Jetzt sahen sie sich im Kamener Amtsgericht. Es ging um Bedrohung: Laut Anklage hatte der Mann aus Leipzig den Jungen aus Bergkamen – seinerzeit noch 14 – gefragt, ob er „eine Kugel kassieren wolle“. Garniert war die Frage mit einem Sarg-Symbol und Fotos von zwei Schusswaffen. Lukas H. ging zur Polizei.

Deren Kollegen in Sachsen durchsuchten Thomas P.s Wohnung. Die Beamten stellten die beiden Waffen sicher. Das Protokoll der Vernehmung bei der Leipziger Polizei dokumentiert so etwas wie Reue: Er habe wohl Mist gebaut, soll P. zugegeben haben. Andererseits sei ein rüder Ton unter Liebhabern solcher Online-Spiele nicht unüblich. Vor Gericht in Kamen gab P. sich wortkarg. Eine Entschuldigung an Lukas H. war nicht zu hören. P. zeigte sich eher gelangweilt. Den ersten vollständigen Satz ließ er hören, als es um die Einziehung seines Handys ging: Das hätte er gern zurück – wegen der vielen Verifizierungen, die darauf gespeichert seien, etwa für Online-Banking und Einkäufe bei Amazon.

Der Richter allerdings entschied: Das Handy als „Tatmittel“ bleibt eingezogen. Für die Bedrohung des Bergkamener Jungen muss Thomas P. eine Geldstrafe von 2.500 Euro zahlen.