von Andreas Milk
Ein Becher mit Cappuccino kann ein Tatwerkzeug sein. Die Bergkamenerin Magda L. (38, Name geändert) stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Kamen. Am Vormittag des 11. Oktober 2018 war sie im Kiosk am Bergkamener Stadtmarkt einer Bekannten begegnet, Rosa F. (35). Freundlich ausgedrückt, schätzen die beiden Frauen sich nicht besonders. Plötzlich jedenfalls hatte Rosa F. den Inhalt von Magda L.s Cappuccinobecher im Nacken. Weil dieser Inhalt heiß war und Rosa F. Verbrühungen ersten Grades erlitt, stand nun in der Anklage gegen Magda L.: Sie habe sich der „Beibringung eines gesundheitsschädlichen Stoffes“ schuldig gemacht.
Magda L. gab die heiße Begegnung zu. Aber: Es sei ein Unfall gewesen. Rosa F. habe sie am Kiosk-Eingang im Vorbeigehen mit ihrer Tasche angestoßen. Dabei habe sie eben den Becher aus der Gewalt verloren. „Ich selbst habe auch was abgekriegt.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte Freispruch.
Der Richter allerdings war von Magda L.s Schuld – und Vorsatz – überzeugt. 1500 Euro Geldstrafe lautete das Urteil. Wichtigster Punkt der Begründung: Ohne Absicht von Magda L. hätte der Cappuccino nicht in Schulterhöhe von Rosa F. gelangen können – zumal das Opfer der Kaffeeattacke noch rund 12 Zentimeter größer ist als die (Ver-) Schütterin. Die will das Urteil anfechten. Gut möglich also, dass die Justiz weiter mit den beiden zu tun hat. L. über F.: „Ständig zerrt sie mich vor Gericht.“