Unerlaubte Telefonanrufe fallen unter die Rubrik „Unlauterer Wettbewerb“, doch unseriöse Unternehmen schrecken davor nicht zurück. Betroffene Kunden berichten auch den GSW nicht selten von den plötzlichen Belästigungen am Telefon. Oft sind die Kunden verunsichert, denn die Anrufer geben sich mitunter als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers aus oder behaupten, mit diesem zusammenzuarbeiten. Stets mit dem Ziel, die Verbraucher zum Wechsel des Stromlieferanten zu bewegen.
Neben den GSW setzen sich auch andere Stadtwerke dagegen zur Wehr und leiten erfolgreich gerichtliche Verfahren gegen die Unternehmen ein, die hinter diesen Machenschaften stecken. In einem aktuellen Fall hat die Bundesnetzagentur nun erstmals das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro wegen rechtswidriger Werbeanrufe verhängt. Der Anbieter Energy2day hatte mit fragwürdigen Methoden aggressive Kundenakquise betrieben. Dazu hatte Energy2day mittels Subunternehmen eine verschachtelte Organisation aufgebaut, die bundesweit gesetzeswidrig agierte. Nach zahlreichen Beschwerden handelte die Bundesnetzagentur und verhängte das bisher höchste Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro.
Im Laufe dieses Jahres hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460 000 Euro. Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur etwa 26 000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt rund 29 000 Fälle.
Die aufsteigenden Trends verdeutlichen laut GSW: „Immer mehr Unternehmen bedienen sich gesetzeswidriger Methoden, um Stadtwerken treue Kunden abzuwerben. Der Gesetzgeber sollte daher höhere Bußgelder einführen. So könnten unfaire Wettbewerber zum Umdenken bewogen werden.“