Die Beschäftigten der Burger King GmbH in Kamen wählen am Donnerstag zum ersten Mal ihre Interessenvertretung, einen dreiköpfigen Betriebsrat.
Nachdem in der Region Dortmund (3) und Lünen (1) die Betriebsräte im Jahr 2014 erneut gewählt worden sind, haben sich nun auch Arbeitnehmer/innen des Restaurants in Kamen entschieden, eine Interessenvertretung zu wählen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte alle Beschäftigten des Restaurants jetzt zu einer Wahlversammlung eingeladen.
39 von 41 Beschäftigten nahmen an der Wahlversammlung teil. Auf der Wahlversammlung wurde ein dreiköpfiger Wahlvorstand, der die Betriebsratswahl unverzüglich einleitete, von den Beschäftigten gewählt. Es haben sich 13 Wahlbewerber/innen aufgestellt. Ziel ist es, einen dreiköpfigen Betriebsrat zu wählen.
„Die Beschäftigten haben damit zum Ausdruck gebracht, dass sie mitbestimmen wollen, wenn es um ihre Arbeitsbedingungen geht“, heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft NGG. Am Donnerstag, 29. Januar, wird vor Ort von 14:30 Uhr bis 19:15 Uhr gewählt und ab 19:15 Uhr wird ausgezählt. Die Gewerkschaft NGG freut sich über diese positive Entwicklung, da es im Bereich der Systemgastronomie noch immer viele Betriebe ohne Interessenvertretung gibt.
„Wir gehen davon aus, dass wir wie in Dortmund und Lünen eine störungsfreie Wahl haben werden“, so Zayde Torun von der Gewerkschaft NGG.