Schläge ins Gesicht: Tochter zeigt Vater an

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von Andreas Milk
Eine junge Frau geht zur Polizei, berichtet von einer Gewalttat und stellt Strafantrag – der Beschuldigte ist ihr Vater. Wegen Körperverletzung saß der Bergkamener jetzt in Kamen vor dem Strafrichter. In der Angelegenheit war gegen ihn ein Strafbefehl ergangen. Der Mann fürchtete um seine berufliche Existenz und legte Einspruch dagegen ein.
Die Tochter, 19 Jahre, wollte als Zeugin zu der angezeigten Tat – Schläge mit der flachen Hand in ihr Gesicht – nichts sagen. Sie habe sich mit ihrem Vater wieder vertragen; es sei, als wäre nichts gewesen. Sie wisse, dass ihm die Schläge leid tun. Den Strafantrag zog sie in der Verhandlung zurück.

Auslöser für die Tat des Vaters war seinerzeit ein Streit um Hausarbeit: im Grunde eine Nichtigkeit. Aber dieser Streit eskalierte und mündete in den Gewaltausbruch. Der Mann beteuerte, wie sehr er das Ganze bedaure – schließlich gehe er, wenn es sein müsse, für seine Tochter durchs Feuer. Und es tue ihm weh zu begreifen, dass in diesem einen Fall wohl er selbst dieses „Feuer“ gewesen sei. Das vom Richter auf einen Bildschirm projizierte Polizeifoto, das deutlich Rötungen im Gesicht der Tochter zeigt, konnte er kaum anschauen: „Bitte nehmen Sie das weg.“

Trotz Rücknahme des Strafantrags durch die Tochter: Das Verfahren einzustellen, kam für Richter und Staatsanwalt nicht in Frage. Der Angeklagte zog schließlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Das heißt: Er muss eine Strafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro zahlen. 30 Tagessätze sind ein Strafmaß, das nicht ins Führungszeugnis kommt – der Mann muss also keine Probleme fürchten, wenn er sich beispielsweise um einen Job bewirbt.

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