Butter und Joghurt geklaut: Diesmal noch kein Knast

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von Andreas Milk
„Für so was kann man einen Menschen nicht ins Gefängnis schicken“ – das hatte der Kamener Strafrichter schon vor Verkündung seines Urteils klar gemacht. Der 35-jährigen Bergkamenerin Maren O. (Name geändert) drohte Knast wegen eines Diebstahls bei Netto an der Schulstraße. Die Beute: Joghurt und Butter für insgesamt 4,39 Euro. Kein Klau aus Lust an Luxus, sondern aus schierer Not.

Als Ersttäterin wäre sie recht entspannt aus der Sache raus gekommen. Aber die wohnungslose Frau, die seit einer Zwangsräumung in einer Notunterkunft lebt, hat acht Einträge im Vorstrafenregister. Zuletzt war sie wegen Diebstahls zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Normalerweise, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, wäre nun eine Verurteilung ohne Bewährung fällig gewesen. Maren O. hat eine Drogengeschichte. Dass sie den Kontakt zu ihrer Bewährungshelferin mied, macht die Situation auch nicht gerade einfacher.

Für den Bagatellklau bei Netto bekam sie eine Geldstrafe: 60 Tagessätze à 10 Euro, 600 Euro also, die sie in Monatsraten à 20 Euro abstottern darf. Dazu gab’s den Tipp vom Richter: Hin zur Bewährungshelferin – die könne wirklich was tun. Maren O. und auch der Mann von der Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

 

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