Statt Beichte bei der Frau: Ohne „Lappen“ ans Steuer

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Ein offenes Gespräch mit seiner Frau hätte dem 31-jährigen Bergkamener Sedat K. (Name geändert) womöglich ein Strafverfahren erspart. In dem Prozess vor dem Kamener Amtsgericht ging es um vorsätzliches Fahren ohne Führerschein: K. war am 1. März in einem VW durch Bergkamen gekurvt, obwohl er seine Fahrerlaubnis längst hatte abgeben müssen. Dem Richter bot er folgende Erklärung: Er habe an jenem Tag seine Frau irgendwo hin chauffieren müssen und sich nicht getraut, ihr den Verlust des Führerscheins zu beichten.

Heute sei er traurig über seine Feigheit. Das „Tatwerkzeug“ – einen VW – habe er inzwischen an einen Händler verkauft, sagt er.

K. sind in der Vergangenheit schon allerhand Verkehrsverstöße zur Last gelegt worden. Im Vorstrafenregister gibt es zwei Einträge für das Fahren ohne Führerschein – einmal mit Vorsatz, einmal ohne -, auch die Flensburger Verkehrssünderkartei hat was zu bieten: unter anderem Handynutzung am Steuer und einen Verstoß gegen Vorschriften zur Ladungssicherheit.

Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft schien die Verhängung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen. Der Richter entschied anders: K. soll eine Geldstrafe zahlen – 90 Tagessätze à 15 Euro werden für den Bezieher von Grundsicherung fällig. Frühere Strafen sind auch noch nicht abbezahlt. K. kann beantragen, dass er als Ersatz gemeinnützige Arbeit leisten darf.

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*