Vorbild „Pedo-Hunters“: Kinderporno aufs Handy geraten

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von Andreas Milk
Der Bergkamener Daniel B. (21, Name geändert) hatte es anscheinend gut gemeint – und landete deshalb vor dem Jugendrichter. Er war wegen Besitzes von kinderpornografischem Material angeklagt. Bei einer Durchsuchung am 1. Februar 2024 hatte die Polizei sein Handy sichergestellt; später fand sie darauf zwei Bilder, die ein acht bis zehn Jahre altes Mädchen zeigen.

Scheinbar ein klarer Fall. Aber eben nur scheinbar. Seine Verteidigerin erklärte: Ihr Mandant und ein Freund hätten sich vielmehr dem Kampf gegen Kinderpornografie verschreiben wollen und darum die „Pedo-Hunters“ (Pädophilen-Jäger) zum Vorbild genommen. Auf Snapchat suchten sie verdächtige Nutzerprofile, nahmen selbst die Identität einer fiktiven 16-jährigen „Anna“ an – mit dem unschönen Erfolg, dass ein Nutzer namens „Nick“ ihnen illegale Bilder zukommen ließ. Diese Bilder habe Daniel B. sofort gelöscht. Bloß: zwei von ihnen blieben wohl in der Zwischenablage hängen. Dass sie weiter auf dem Handy existiert hatten, habe er erst durch die Polizeiaktion erfahren. Die wiederum hatte sich aus Hinweisen von US-Ermittlern ergeben.

Der Richter glaubte den Schilderungen B.s und seiner Anwältin. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfanren eingestellt. Das Handy kriegt B. allerdings nicht zurück.

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