von Andreas Milk
An einem Tag im vergangenen Juni gerieten an einer Bergkamener Grundschule ein Vater und eine Sozialpädagogin aneinander. Der Vater, Adrian K. (Namen geändert), saß jetzt als Angeklagter vor dem Kamener Strafrichter. Er soll Martina M. als Rassistin bezeichnet und gedroht haben, eine Bombe zu werfen.
Das Ganze hatte damit begonnen, dass es K.s Tochter an jenem Tag nicht gut ging. Deshalb bekam Adrian K. einen Anruf, er möge das kranke Mädchen wieder nach Hause holen. Aber es dauerte gut eine Dreiviertelstunde, bis er tatsächlich in der Schule erschien – obwohl er laut Martina M. am Telefon ein zügigeres Auftauchen zugesagt hatte. So herrschte denn zwischen den beiden Erwachsenen dicke Luft. Die Sache mit der Bombe fasste die erfahrene Schulmitarbeiterin wohl nicht als ernsthafte Drohung auf. Aber die „Rassistin“ sei ihr nahe gegangen, sagte sie dem Richter – zumal bei ihr der Beruf durchaus mit Berufung zu tun habe. Doch auch der aus Rumänien stammende Adrian K. hatte sich anscheinend durch Martina M. herabgesetzt gefühlt. Seine Verteidigerin sprach von Verletzungen auf beiden Seiten.
Dass er von einer „Rassistin“ gesprochen habe, gab K. zu. Dass er mit einer Bombe gedroht haben soll, sei ein Missverständnis: Tatsächlich habe er sagen wollen, er lasse sich nicht behandeln wie einer, der eine Bombe werfen wolle. Entschuldigt hatte er sich bei Martina M. bis zur Gerichtsverhandlung nicht.
M. war seinerzeit gleich zur Polizei gegangen. Es gab eine Durchsuchung bei Adrian K. – ohne Bombenfund, versteht sich. Der Richter veurteilte ihn zu einer Geldstrafe: 400 Euro muss der erwerbslose Mann wegen Beleidigung und Bedrohung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.





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