Bei einem zweiten Schwerpunkteinsatz zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften wurden am Donnerstag auf dem Autobahnparkplatz Kolberg (A 2) insgesamt 55 Fahrzeuge kontrolliert und 27 Maßnahmen fällig. Wie bereits am Vortag an selber Stelle wurden bei fast jeder zweiten Überprüfung Verstöße gegen Sozialvorschriften, technische Mängel an den Fahrzeugen oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt.
Hier das Ergebnis des Schwerpunkteinsatzes, den die Kreispolizeibehörde Unna erneut mit Unterstützung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des LAFP in Selm und Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamtes in Dortmund durchgeführt hat:
- 9 Verwarnungsgelder - 8 Ordnungswidrigkeitenanzeigen - 3 Untersagungen der Weiterfahrt - 3 Mängelkarten - 2 Sicherheitsleistungen
Das Hauptzollamt Dortmund erfasste eine Strafanzeige wegen Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz.
Besonderheit: In einem Fall kontrollierten die Einsatzkräfte einen LKW-Fahrer, der 1660 Kilometer von Spanien bis zum Kontrollort ohne die Einhaltung der erforderlichen Ruhezeiten gefahren war. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro entrichten und mindestens 11 Stunden Ruhezeit einhalten. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.