Zweite Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung endet am 31. August

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Am 31. August endet die zweite Antragsfrist der LWL-Kulturstiftung. Zu diesem Datum ruft die Stiftung alle Kulturschaffenden der Region Westfalen-Lippe dazu auf, ihre Projektideen für Kulturprojekte, die 2023 starten, einzureichen. Mit einem Beratungsangebot bietet die LWL-Kulturstiftung allen Interessierten die Möglichkeit, ihre Vorhaben vor der eigentlichen Antragstellung aus kulturfachlicher Perspektive prüfen zu lassen.

Von der Projektidee zum Antrag
Grundsätzlich zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für Projekte aller Kultursparten und unterstützt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug.

Durch das Beratungsangebot der Stiftung können vor der Antragstellung beispielsweise notwendige Profilschärfungen, inhaltliche Schwerpunktsetzungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Oft können in den Gesprächen auch projektspezifische Fragen geklärt und die Unterlagen hinsichtlich rein formaler Kriterien verbessert werden.

Alle Förderkriterien sowie das Antragsformular und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Wahrung der Frist (31.8.) müssen Anträge per E-Mail bis 23.59 Uhr eingereicht oder postalisch verschickt werden. Per Post gilt der Poststempel. Ansprechpartner:innen für die Beratung vor der Antragsstellung sind Svenja Boer (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de) und Jonas Koch (jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de).

http://www.lwl-kulturstiftung.de

Neuer Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“
Für Kulturorganisationen und Vereine, die sich mit einem Projekt an dem neuen Förderschwerpunkt „(Post)Kolonialismus“ beteiligen möchten, ist eine Beratung vor der Antragstellung verpflichtend. Durch die frühzeitige Einbindung der Stiftungsmitarbeiter:innen in die Weiterentwicklung eines Vorhabens erhalten Projektverantwortliche die Möglichkeit, ihre Ideen auch auf aktuelle Diskussionen zu diesem Themenkomplex abzustimmen und sich mit dem Leitbild, das die LWL-Kulturstiftung auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, vertraut zu machen.

Haupt-Antragsfrist für die Teilnahme an diesem Förderschwerpunkt ist der 28. Februar 2023. Projekte, die einen längeren zeitlichen Vorlauf benötigen, können auch bereits zur Antragsfrist am 31. August 2022 eingereicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Projektanträge ohne vorherige Beratung bei der Förderentscheidung berücksichtigt werden. Ansprechpartnerin für Beratungstermine ist Milena Täschner (milena.taeschner@lwl-kulturstiftung.de).