Zwei Meter „Trunkenheitsfahrt“ plus Beleidigung: Geldstrafe und Fahrverbot

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von Andreas Milk
Es ist vielleicht die kürzeste „Trunkenheitsfahrt“, für die je jemand Ärger mit der Justiz bekommen hat. In der Nacht zum 15. September legte der Kamener Martin D. (52, Name geändert) auf einem Parkplatz an der Bergkamener Büscherstraße etwa zwei Meter in seinem Suzuki zurück – mit rund 1,8 Promille im Blut. Bekannte, die ihm den Autoschlüssel abnehmen wollten, nannte er „Arschloch“ und Schlimmeres. Folge war damals ein Strafbefehl, gegen den D. Einspruch einlegte. Er wollte die im Strafbefehl ausgesprochene Führerscheinsperre von neun Monaten loswerden.

So gab es jetzt einen Verhandlungstermin vor dem Kamener Strafrichter. Und Martin D. zeigte sich als Muster-Angeklagter. Er hat eine Zeit schmerzvoller Auseinandersetzung mit seinem Alkoholkonsum hinter sich. Acht Sitzungen zur Therapie hat er seit Ende 2024 absolviert: „Das hat mir richtig geholfen.“ In der Coronazeit habe sich der Suff in sein Leben eingeschlichen, sagt er. Und an dem besagten Abend im September schob er wohl mächtig Frust. Auf der Party, zu der er eingeladen worden war, fühlte er sich fehl am Platz. Dazu kam Streit mit seiner Frau. Und dann habe irgendeiner gerufen: „Komm, jetzt trinken wir Shots!“ Die seien für ihn „der Killer“ gewesen, erinnert sich D.. Später habe er sich eigentlich bloß in sein Auto setzen wollen, um auf ein Taxi zu warten. Er sei wahrlich fahr-untüchtig gewesen: Ein Versuch, aus einer Parklücke zu kommen, scheiterte kläglich. Wohlmeinende Menschen hinderten ihn, größeren Blödsinn anzustellen.

„Warum schütte ich dieses Zeug eigentlich in mich rein?“ – das habe er sich in der Therapiezeit gefragt. Mittlerweile meide er Alkohol konsequent. Seine Frau ziehe mit. Er wolle ein Vorbild sein für seine kleine Tochter, erklärt er.

Vorstrafenregister und Flensburger Punktekonto sind leer. Der Richter entschied: Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 70 Euro für den gut verdienenden Softwarefachmann kommt ein Fahrverbot von sechs Monaten. Die Zeit seit dem 15. September – D. gab den Führerschein sofort ab – wird angerechnet. Mitte März bekommt D. also seine Fahrerlaubnis zurück. Allerdings: Die Straßenverkehrsbehörde in Unna könnte ihm noch zu schaffen machen. Es droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest“.

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