Zollbeamte im Einsatz gegen Schwarzarbeit bei Taxi-Unternehmen

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Die Preise für Taxi-Fahrten sind deutlich wegen des geforderten Mindestlohns für die Fahrerinnen und Fahrer gestiegen. Das hindert offensichtlich einige Betriebes dieses Gewerbe, die 8,50 Euro auch tatsächlich an die Mitarbeiter zu zahlen

Im Rahmen einer bundesweit zeitgleich durchgeführten Schwerpunktprüfung nahmen 96 Dortmunder Zollbeamte vom 26. bis 29. November 2015 das Taxigewerbe auch in unserer Region bezüglich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung unter die Lupe. Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, das von Recklinghausen bis hin zum Kreis Siegen-Wittgenstein reicht, wurde kontrolliert.

Bei insgesamt 366 geprüften Objekten wurden 135 Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Im Einzelnen handelt es sich um:

  • 100 Fälle wegen Verdachts des Verstoßes gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde nach dem Mindestlohngesetz
  • 12 Anhaltspunkte auf Beitragsvorenthaltung, ergo keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen
  • 23 Fälle wegen Verdachts des Leistungsmissbrauchs, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben

Die Ermittlungen dauern an.