Deutlich mehr Bergkamener Bürgerinnen und Bürger als bisher haben seit Jahresbeginn Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld wurde mit der aktuellen Novelle des Wohngeldgesetzes erstmals seit 2009 erhöht und an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
Es werden seit dem 01.01.2016 höhere Einkommensgrenzen, höhere Tabellenwerte und erhöhte Miethöchstbeträge zugrunde gelegt. Personen mit geringem Einkommen sollten deshalb kurzfristig einen Antrag bei der Wohngeldstelle im Rathaus stellen. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind allerdings alleinstehende Auszubildende und Studierende sowie Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Mit dem neuen Wohngeld kann jedoch in vielen Fällen die Notwendigkeit eines Grundsicherungsbezuges enden und stattdessen Wohngeld bezogen werden, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden können, wird Anspruchsberechtigten empfohlen, noch im Januar einen Antrag bei der Wohngeldstelle einzureichen, um den Bezug des Wohngeldes ab dem 01.01.2016 sicherzustellen. Personen, die zum Jahreswechsel bereits Wohngeld erhielten, profitieren automatisch von der Neuregelung, da in diesen Fällen generell ohne Antragstellung eine Neuberechnung durchgeführt wird.
Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle stehen in den Zimmern 322-323 in der 3. Etage des Rathauses der Stadt Bergkamen zu den allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und montags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr für Beratungen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Interessierte unter den Rufnummern 02307/965-274 und -275.