Wohngeld erhöht – Ein Antrag lohnt sich für viele Bergkamener

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Deutlich mehr Bergkamener Bürgerinnen und Bürger als bisher haben seit Jahresbeginn Anspruch auf Wohngeld. Darauf weist jetzt das Bürgerbüro im Bergkamener Rathaus hin.
Viele Menschen machen bisher jedoch von ihrem Rechtsanspruch auf Wohngeldleistungen keinen Gebrauch. Dabei kann sich bereits ein geringer Anspruch lohnen, da zusätzlich zu den Wohngeldleistungen z.B. für die im Haushalt lebenden Kinder Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden können. Hierzu zählen beispielsweise 100 € jährlich für Schulbedarf, die Übernahme von Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten oder die Bezuschussung von bis zu 10 € monatlich für Kosten von Vereinsmitgliedschaften.
Wohngeld kann einerseits als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung geleistet werden, andererseits als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Es dient der Entlastung von einkommensschwachen Haushalten bei den zu tragenden Wohnkosten. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind allerdings alleinstehende Auszubildende und Studierende sowie Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Unter Vorlage der aktuellen Miet- und Einkommensnachweise können die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle bereits unverbindlich vor Antragstellung einen möglichen Anspruch auf Wohngeldleistungen errechnen.
Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle stehen in den Zimmern 322 und 323 in der 3. Etage des Rathauses der Stadt Bergkamen zu den allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr für Beratungen zur Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Interessierte unter den Rufnummern 0 23 07 / 965-274 und -275.