Wertgegenstandsverzeichnis erleichtert Eigentumsnachweis – Kriminalpolizei hat Vordruck zum Download veröffentlicht

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Gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen können Eigentümer von Wertgegenständen nach einem Tipp der Polizei:

1. Die in der Coronakrise freigewordene Zeit sinnvoll nutzen

2. Für den Fall eines Diebstahls oder Einbruchs vorsorgen

Die Kriminalpolizei der KPB Unna informiert auf der Basis der Empfehlung des Landeskriminalamtes NRW darüber, welche Eigentumsnachweise Sie schon im Vorfeld wie erstellen sollten:

==> Kennzeichnen Sie Ihre Wertgegenstände!
Wertgegenstände, wie z. B. Fernseher, Fotokameras oder Camcorder verfügen zwar über Typenbezeichnungen, häufig jedoch nicht über eine Individualnummer, die sie von gleichartigen Geräten unterscheidet. Falls Ihnen diese Sachen bei einem Einbruch oder auf der Urlaubsreise gestohlen werden, wird der Eigentumsnachweis selbst dann schwierig, wenn die Polizei die Täter ermittelt und die Beute sicherstellt. Genau so problematisch ist die eindeutige Identifizierung von Schmuck, Teppichen, Gemälden, hochwertigem Porzellan oder Kunstwerken jeder Art. Die polizeiliche Fahndung nach Ihrem Eigentum wird wesentlich erschwert, wenn weder Kennzeichnungen, noch Beschreibungen, Expertisen oder Fotos der gestohlenen Gegenstände vorliegen.

==> Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
# Stellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen zusammen, aus der besondere Kennzeichen, Hersteller, Marke, Typ, Gerätenummer, Individualnummer, Kaufdatum, Händler und Preis hervorgehen. Geräteseriennummern sind keine individuellen Kennzeichen.
# Wertsachen ohne individuelle Nummerierung oder Beschriftung sollten Sie dauerhaft kennzeichnen (z.B. Gravur des Straßenschlüssels, Hausnummer, Initialen – ähnlich wie bei Fahrrädern s. u.). Dies kann auch an nicht einsehbaren Stellen (verdeckt) geschehen. Vermerken Sie Art und Positionierung der Kennzeichnung in Ihrem Wertsachenverzeichnis.
# Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände, z.B. Schmuck, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Gemälde, Möbel, hochwertiges Porzellan etc. und legen Sie bei Bedarf einen Maßstab zur Größendefinition hinzu. Ein Raster zur fotografischen Dokumentation ist in der Anlage beigefügt. Über hochwertigen Schmuck, Gemälde etc. sollten Expertisen vorliegen.
# Sind detailgetreue Fotos – möglichst mit beigelegtem Maßstab – von gestohlenen Gegenständen vorhanden, ermöglicht dies der Polizei u.U. eine Fahndungsveröffentlichung.
# Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer persönlichen Wertgegenstandsliste um sensible Informationen handelt, die fremden Personen nicht in die Hände gelangen sollten. Bewahren Sie aus diesem Grund Ihre ausgefüllte Liste an einem Ort auf, an dem diese sicher vor fremden Blicken ist.
# Auf den Internetseiten unna.polizei.nrw oder www.polizei-beratung.de des Programms Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder ( ProPK ) können Sie eine Wertgegenstandsliste downloaden. Geben Sie dort den Suchbegriff „Wertgegenstandsliste“ ein.-
# Informieren Sie nach einem Diebstahl oder Einbruch sofort die Polizei, damit keine wertvolle Zeit für die Fahndung nach Ihrem Eigentum verloren geht.
# Fahrräder lassen sich zusätzlich mit dem Straßenschlüssel, Ihrer Wohnanschrift und Ihren Initialen kennzeichnen. Diese Kennzeichnung wird vom Fahrradfachhandel vorgenommen. Registrieren Sie in Ihrem Fahrradpass alle wichtigen Daten (Marke, Typ, Rahmengröße, Felgenfarbe und -typ, Rahmennummer, Individualnummer usw.) und heften Sie die Originalrechnung zu diesen Unterlagen. Bei einem Weiterverkauf Ihres Fahrrades sollten Sie einen Kaufvertrag fertigen, der das verkaufte Produkt, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Käufers beinhaltet. Lassen Sie sich einen Personalausweis vorlegen und machen Sie ggf. eine Kopie davon. Den Fahrradpass gibt es auch als kostenlose App für iPhones sowie Smartphones mit Android-Betriebssystem. Mit der App können alle wichtigen Merkmale eines Rads gespeichert und bei Diebstahl per Mail schnell an die Polizei weitergeleitet werden. Näheres zum Thema Fahrrad unter dem Suchbegriff Fahrradpass-App bei www.polizei-beratung.de