von Andreas Milk
Diesen Alkoholpegel konnte sich der 35-jährige Dortmunder Karam H. (Name geändert) selbst nicht recht erklären: 1,87 Promille, und das am helllichten Tag, mittags gegen eins, in einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei auf der Werner Straße in Bergkamen. Es war der 14. März dieses Jahres. Er habe am Vorabend getrunken, gab H. jetzt im Kamener Amtsgericht zu. Aber als er in die Kontrolle gerasselt sei, habe er sich fit gefühlt.
„Die Tat“ – also die Fahrt im Rausch – „gibt ihn in seiner Person nicht wieder“, sagte H.s Anwalt über seinen angeklagten Mandanten. Gleichwohl fand der Richter: „Sie müssen am Vorabend schon ordentlich getankt haben.“ H. hat keine Vorstrafen, und sein Konto in Flensburg sieht auch eher bescheiden aus: ein Tempo-, ein Rotlichtverstoß. Nichts mit Alkohol am Steuer.
Seit jenem 14. März liegt Karam H.s Führerschein bei den Akten der Ermittlungsbehörden. Das ist für den Dortmunder schon insofern schlecht, als er in der Automobilbranche arbeitet. Aber es half nichts: Die Trunkenheitsfahrt sei gefährlich gewesen, sagte der Richter. Und trotz H.s Reue und seines Geständnisses sei eine gewisse Gleichbehandlung mit Blick auf andere Beschuldigte geboten.
Das Urteil: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 55 Euro, dazu eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von noch vier Monaten. Macht unterm Strich rund ein Jahr ohne „Lappen“. Es könnte mehr draus werden. Auf den jungen Familienvater kommt noch die MPU alias Idiotentest zu – da dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob knapp zwei Promille bei gleichzeitigem Sich-gut-Fühlen nicht ein Indiz für ein Alkoholproblem sein könnten. Im Prozess sagte H., nein, da sei nichts – er habe im März bloß Umzugsstress gehabt.