Es war schon ein Ritual in den zurückliegenden Jahren: Jedes Mal, wenn der Kämmerer seinen Entwurf für die neuen Gebührenhaushalte vorlegte, verlangte Fraktionsvorsitzender Thomas Heinzel, die Kalkulatorischen Zinsen für den Entsorgungsbetrieb Entwässerung zu senken. Die Entwässerungsgebühren wären dadurch geringer ausgefallen.
Jetzt sieht es so aus, als wären die Berechnungsgrundlagen für die Zinshöhe, wie sie überall im Land angewendet werden, falsch. Gegen seinen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2017 hatte ein Bürger der Stadt Oer-Erkenschwick geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen war er zunächst gescheitert. Jetzt gab ihm das Oberverwaltungsgericht Münster Recht. Die Stadt hätte nicht einen Zinssatz von 6,52 Prozent als Berechnungsgrundlage nehmen dürfen, sondern nur 2,42 Prozent. In Bergkamen lag 2017 der Kalkulatorische Zins bei 6,25 Prozent. „Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann die Stadt Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet“, teilt das OVG Münster mit.
Konsequenz der CDU aus diesem Urteil ist ein Prüfauftrag an die Verwaltung, die der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 8. Juni beschließen soll. Wissen möchte die Union, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Gebührenberechnung in Bergkamen hat, wie viele Bürgerinnen und Bürger seit 2017 gegen ihre Gebührenbescheide Einspruch erhoben haben, und wie hoch die Mehreinnahmen seit 2017 waren. Schließlich soll auch geprüft werden, ob alle Gebührenzahler eine Rückerstattung erhalten können.
Fraglich ist, ob solch eine Senkung des Kalkulatorischen Zinses künftig zu niedrigeren Abwassergebühren führen wird. Die Inflation seit Beginn dieses Jahres könnte sich hier sehr negativ auswirken.