Ab heute wird der Kreis derjenigen, die einen Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder auch in Klasse 1 – 6 einer Schule haben, noch einmal erweitert. Darauf weist jetzt die Stadt Bergkamen hin.
Die neue Verordnung sieht ab heute auch für Kinder von Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, eine Ausnahmen vom Betreuungsverbot vor. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine private Betreuung – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – nicht organisiert werden kann.
Es besteht damit für diese Alleinerziehenden ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung für ihr Kind bzw. ihre Kinder. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 1 – 6 in den Schulen. Auch dort ist eine Vor-Ort-Betreuung möglich. Nach wie vor muss die Notwendigkeit der Betreuung entsprechend belegt werden. Die aktuellen Vordrucke für Alleinerziehende sind auf der Homepage der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de hinterlegt oder können hier heruntergeladen werden: bescheinigung_alleinerziehende_schule-hochschule bescheinigung_alleinerziehende